Stadt Bam­berg erteilt Geneh­mi­gung zur Fäl­lung von zwei Linden

Kran­ke Bäu­me wer­den auf Pri­vat­grund gefällt

In der Nürn­ber­ger Stra­ße müs­sen zwei Lin­den­bäu­me gefällt wer­den, die sich auf dem Park­platz des „Ring-Cen­ters“ befin­den. Bei­de Bäu­me sind stark geschä­digt und könn­ten Pas­san­ten gefährden.

Die grö­ße­re Lin­de lei­det unter aus­ge­präg­ten und tie­fen Faul­stel­len am Haupt­stamm, viel Tot­holz sowie star­kem Mis­pel­be­fall, der den Baum zusätz­lich schwächt. Die zwei­te Lin­de hat einen aus­bruch­ge­fähr­de­ten Zwie­sel – eine Auf­ga­be­lung in zwei Pflanz­trie­be – und zudem star­ke Wip­fel­dür­re, abblät­tern­de Rin­de, viel Tot­holz und ist eben­falls von Mis­peln befallen.

Dadurch sind bei­de Bäu­me nicht mehr ver­kehrs­si­cher und müs­sen wegen der Lage am öffent­li­chen Ver­kehrs­grund gefällt wer­den. Das Kli­ma- und Umwelt­amt hat dem Eigen­tü­mer die bean­trag­te Baum­fäll­ge­neh­mi­gung erteilt.

Die­ser hat den Antrag auf Fäl­lung noch im Febru­ar gestellt, eine Geneh­mi­gung und Umset­zung konn­te aller­dings wegen der Kür­ze der Zeit nicht mehr im glei­chen Monat erfol­gen. Laut Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz kann die Fäl­lung auch noch nach dem 1. März (Schon­zeit­raum) erfol­gen, wenn die Maß­nah­me im öffent­li­chen Inter­es­se nicht auf ande­re Wei­se oder zu ande­rer Zeit mög­lich ist. Beson­ders, wenn sie der Gewähr­lei­stung der Ver­kehrs­si­cher­heit dient. Da die Bäu­me aku­tes Gefähr­dungs­po­ten­ti­al auf­wei­sen und zudem an die Park­flä­chen angren­zen, ist eine Ver­schie­bung bis Okto­ber nicht realistisch.