Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 10.03.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Drei Fahr­ten mit ungül­ti­gen Versicherungskennzeichen

Zum 1. März jeden Jah­res benö­ti­gen zulas­sungs­freie Kraft­fahr­zeu­ge, wie Mofas, Klein­kraft­rä­der und auch E‑Scooter, neue Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen. Den­noch kon­trol­lier­te die Cobur­ger Poli­zei am Don­ners­tag drei Fahr­zeug­füh­rer, die immer noch mit den abge­lau­fe­nen grü­nen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ohne gül­ti­gen Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz im Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs waren.

Die Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen samt gül­ti­ger Ver­si­che­rungs­po­li­ce tra­gen seit dem 1. März die Far­be schwarz. Fahr­zeu­ge mit dem abge­lau­fe­nen grü­nen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen dür­fen nicht mehr im Stra­ßen­ver­kehr geführt werden.

Die Fah­rer der Kraft­fahr­zeu­ge erwar­tet nun ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Fah­rens ohne gül­ti­gen Haftpflichtversicherungsschutz.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Fahr­rad­fah­rer hat­te Dro­gen bei sich

Stock­heim: Don­ners­tag­abend gegen 21:00 Uhr kon­trol­lier­te eine Strei­fe der Poli­zei Kro­nach einen Rad­fah­rer, der in der Ass-Adam-Ste­g­ner-Stra­ße ohne Licht unter­wegs war. Bei der Kon­trol­le wur­de fest­ge­stellt, dass der 35-jäh­ri­ge Mann nach Mari­hua­na roch. Bei der anschlie­ßen­den Durch­su­chung fan­den die Beam­ten drei Druck­ver­schluss­tüt­chen mit jeweils einer Klein­men­ge Betäu­bungs­mit­tel. Das Rausch­gift wur­de sicher­ge­stellt. Gegen den Beschul­dig­ten lau­fen aktu­ell Ermitt­lun­gen wegen Ver­sto­ßes nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Jun­ge Frau ent­wen­det Nahrungsmittel

Mark­tro­dach: Ein 37-jäh­ri­ge Frau aus Land­kreis Kro­nach ist am Don­ners­tag­nach­mit­tag beim Laden­dieb­stahl erwischt wor­den. Die Beschul­dig­te hielt sich gegen 16:55 Uhr in einem Super­markt auf und hat­te dort Lebens­mit­tel und Geträn­ke im Wert von 23,65 Euro in ihre mit­ge­führ­te Tasche gesteckt. Im Anschluss ver­ließ die Dame über eine nicht besetzt Kas­se den Markt. Ein Markt­mit­ar­bei­ter hat­te die Beschul­dig­te beob­ach­te­te und sie zurück ins Geschäft gebe­ten. Dort wur­de sie der Poli­zei überstellt.

Betrü­ger nach­träg­lich ermittelt

Stein­wie­sen: Ein Mann aus dem Gemein­de­be­reich erstat­te­te vor meh­re­ren Wochen Straf­an­zei­ge wegen Betrugs. Ein bis dato Unbe­kann­ter hat­te mit den Daten des Geschä­dig­ten bei einem Online-Ver­sand­shop Waren im Wert von rund 47,- Euro gekauft und hier­bei die per­sön­li­chen Daten des Anzei­ge­er­stat­ters miss­bräuch­lich ver­wen­det. Die Poli­zei konn­te jetzt den Fall auf­klä­ren. Beim Tat­ver­däch­ti­gen han­delt es sich um einen Ex-Arbeits­kol­le­gen des Geschä­dig­ten, der mit den Kon­to- und Per­so­nal­da­ten ein Kun­den­kon­to beim Ver­sand­un­ter­neh­men eröff­ne­te und bestellte.