Nach Dro­gen­be­schlag­nah­me in Ober­fran­ken in U‑Haft

symbolbild festnahme

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

Nach mehr­mo­na­ti­gen Ermitt­lun­gen beschlag­nahm­ten Beam­te der Kri­po Bam­berg am Mon­tag im Rah­men einer Durch­su­chungs­ak­ti­on eine grö­ße­re Men­ge Koka­in, Can­na­bis, sowie Bar­geld im fünf­stel­li­gen Euro­be­reich. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg befin­den sich sie­ben Per­so­nen in Untersuchungshaft.

Bereits vor meh­re­ren Mona­ten wur­den die Ermitt­ler der Kri­po Bam­berg auf die Män­ner im Alter zwi­schen 25 und 30 Jah­ren aus Bam­berg und dem Land­kreis Würz­burg auf­merk­sam. Nach ersten Erkennt­nis­sen sol­len die­se einen Han­del mit Rausch­gift betrei­ben. Auf­grund inten­si­ver Ermitt­lun­gen erhär­te­te sich der Ver­dacht, so dass die Dro­gen­fahn­der des Fach­kom­mis­sa­ri­ats für Rausch­gift­de­lik­te am Mon­tag, den 27. März, ent­spre­chen­de Maß­nah­men ergrif­fen. Unter Ein­be­zug diver­ser Fremd- und Unter­stüt­zungs­kräf­te wur­den ins­ge­samt elf Objek­te in Ober­fran­ken und Unter­fran­ken durch­sucht. Hier­bei konn­ten die Beam­ten acht Per­so­nen antref­fen und vor­läu­fig fest­neh­men. Ins­ge­samt beschlag­nahm­ten sie über 500 Gramm Koka­in, sowie Can­na­bis im Kilobe­reich und Bar­geld. Ein Fahr­zeug, wel­ches nach­weis­lich zum Trans­port des Rausch­gifts ver­wen­det wur­de, stell­ten die Poli­zi­sten eben­falls sicher. Wei­te­re Ermitt­lun­gen führ­ten am Don­ners­tag zu einer erneu­ten Beschlag­nah­me einer grö­ße­ren Men­ge Can­na­bis. Das Rausch­gift konn­te eben­falls der oben genann­ten Grup­pie­rung zuge­ord­net werden.

Die sie­ben Män­ner wur­den am Diens­tag, den 28. Febru­ar, jeweils einem Ermitt­lungs­rich­ter vor­ge­führt. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg ergin­gen gegen die sie­ben Tat­ver­däch­ti­gen Unter­su­chungs­haft­be­feh­le. Für einen wei­te­ren Mann lag bereits ein bestehen­der Haft­be­fehl wegen ande­rer Delik­te vor. Die Män­ner müs­sen sich wegen des Ver­dachts des Han­dels mit Betäu­bungs­mit­teln straf­recht­lich ver­ant­wor­ten. Die Poli­zi­sten ver­brach­ten sie in unter­schied­li­che Justizvollzugsanstalten.