Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 16.02.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

56-Jäh­ri­ger attackiert Arzt im Kli­ni­kum Coburg

COBURG. Ver­let­zun­gen im Gesichts­be­reich zog sich am Mitt­woch­abend ein Arzt in der Not­auf­nah­me des Cobur­ger Kli­ni­kums zu als er von einem reni­ten­ten Pati­en­ten attackiert wurde.

Der 65-jäh­ri­ge Unfall­chir­urg behan­del­te um 20:45 Uhr einen stark alko­ho­li­sier­ten Cobur­ger, der sich auf­grund eines Stur­zes eine Kopf­platz­wun­de zuge­zo­gen hat­te. Wäh­rend der Ver­sor­gung der Ver­let­zung attackier­te der 56-Jäh­ri­ge Aggres­sor, der mehr als 2 Pro­mil­le intus hat­te, den Arzt in der Not­auf­nah­me, indem er in des­sen Rich­tung trat und schlug und die­sen dabei am Kopf traf. Die Poli­zi­sten nah­men den Mann in Gewahr­sam und ermit­teln wegen Körperverletzung.

Paket­zu­stell­fahr­zeug macht sich selbstständig

EBERS­DORF BEI COBURG, GROß­GARN­STADT, LKR. COBURG. Wäh­rend der Paket­zu­stel­lung mach­te sich am Mitt­woch­mit­tag das Zustell­fahr­zeug einer 22-Jäh­ri­gen in Groß­garn­stadt selbst­stän­dig und roll­te gegen eine Gartenmauer.

Die Paket­zu­stel­le­rin park­te ihr Fahr­zeug um 12.20 Uhr in der Hof­ein­fahrt eines Anwe­sens in der Neu­stadter Stra­ße. Dabei sicher­te sie das Fahr­zeug nicht aus­rei­chend gegen das Weg­rol­len. Das Zustell­fahr­zeug roll­te rück­wärts gegen die Gar­ten­mau­er des Wohn­an­we­sens. An der Mau­er ent­stand kein Scha­den, am Paket­zu­stell­fahr­zeug aller­dings min­de­stens ein Scha­den von 2.000 Euro. Die Cobur­ger Poli­zi­sten nah­men einen Ver­kehrs­un­fall mit Sach­scha­den auf.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Geträn­ke­do­sen entwendet

Kro­nach: Ein Mann aus dem nörd­li­chen Land­kreis wird sich dem­nächst wegen Laden­dieb­stahls straf­recht­lich ver­ant­wor­ten müs­sen. Der 64-jäh­ri­ge Beschul­dig­te war am Mitt­woch­nach­mit­tag einer Super­markt­mit­ar­bei­te­rin auf­ge­fal­len, da er meh­re­re Geträn­ke­do­sen in sei­ner Jacke stecken hat­te. Als der Mann den Kas­sen­be­reich pas­siert hat­te, wur­de er von der Zeu­gin auf die Dosen ange­spro­chen. Der Beschul­dig­te räum­te hier­auf ein, dass er die 6 Geträn­ke­do­sen mit Whis­key-Cola im Wert von 19,86 Euro gestoh­len hat. Die ent­wen­de­te Ware wur­de vom Geschäft ein­be­hal­ten. Der Laden­dieb erhielt Hausverbot.