Adop­ti­ons­ver­mitt­lungs­stel­le Ober­fran­ken Ost (AOO) wird 20 Jah­re alt

Effek­ti­ve Zusam­men­ar­beit sechs ver­schie­de­ner Jugendämter

Seit dem Jahr 2003 gibt es im nord­ost­baye­ri­schen Raum die Adop­ti­ons­stel­le Ober­fran­ken Ost (AOO) der Land­krei­se Bay­reuth, Hof, Kulm­bach und Wun­sie­del sowie der Städ­te Bay­reuth und Hof. Sie ist eine von rund 400 aner­kann­ten Adop­ti­ons­ver­mitt­lungs­stel­len in Deutsch­land. Anlass zur Grün­dung gab eine Geset­zes­no­vel­lie­rung mit einem soge­nann­ten Fach­kräf­te­ge­bot mit neu­en struk­tu­rel­len Vor­ga­ben. In die­sem Jahr fei­ert sie ihr 20-jäh­ri­ges Bestehen. In der Adop­ti­ons­stel­le fan­den seit­her 420 Adop­tio­nen statt, für 420 Kin­der eröff­ne­ten sich in neu­en Fami­li­en­be­zü­gen also Chan­cen auf ein bes­se­res Leben.

Die Adop­ti­ons­be­ra­tung ist Anlauf­stel­le für alle Fra­gen rund um eine Adop­ti­on. Hier­zu gehört die Bera­tung der leib­li­chen Eltern, die Eig­nungs­über­prü­fung der Bewer­ber und der eigent­li­che Ver­mitt­lungs­pro­zess. Es wer­den recht­lich, büro­kra­tisch und auch prak­tisch die Wei­chen für eine erfolg­rei­che Ver­mitt­lung gestellt. Eine Beglei­tung der Betei­lig­ten erfolgt bei­spiels­wei­se durch Fort­bil­dungs- und Selbst­er­fah­rungs­an­ge­bo­te. Die Adop­ti­ons­stel­le ist auch Anlauf­stel­le für alle Adop­tier­ten, die sich auf der Suche nach der eige­nen Her­kunft befinden.

Die Adop­ti­on eines Kin­des kann für Paa­re mit uner­füll­tem Kin­der­wunsch eine Alter­na­ti­ve sein oder für Stieffa­mi­li­en die Mög­lich­keit bie­ten, einem Stief­kind den Sta­tus eines gemein­sa­men Kin­des zu geben. Die Annah­me eines Kin­des ist ein Glück für die Anneh­men­den und u.U. eine schwer­wie­gen­de Ent­schei­dung für die frei­ge­ben­de Mut­ter oder den frei­ge­ben­den Vater. Für die Adop­tier­ten selbst, die erken­nen, dass sie „frei­ge­ge­ben“ wur­den, ist eine sol­che Erkennt­nis mit­un­ter schmerzhaft.

Die Erfah­run­gen aus der Bera­tungs­pra­xis zei­gen, dass der Schritt, ein Kind frei­zu­ge­ben, nie leicht­fer­tig getrof­fen wird. Dem vor­aus geht meist ein inten­si­ver per­sön­li­cher Pro­zess der Ent­schei­dungs­fin­dung. Nicht alle abge­ben­den Müt­ter sind in der Lage, ihre per­sön­li­chen Beweg­grün­de mit­zu­tei­len und ent­spre­chen­de Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te anzu­neh­men. Die Hin­ter­grün­de, die zu einer Adop­ti­ons­frei­ga­be füh­ren, sind viel­schich­tig und gehen mei­stens mit gro­ßen Nöten und exi­sten­ti­el­len Pro­ble­men und beson­de­ren Bela­stun­gen ein­her. Hier­zu gehö­ren unter ande­rem ein feh­len­des sozia­les Umfeld, Gewalt­er­fah­rung, psy­chi­sche Erkran­kun­gen oder ande­re Ein­schrän­kun­gen und damit ein­her­ge­hen­de Über­for­de­rung. Wenn Müt­ter ihr Kind zur Adop­ti­on frei­ge­ben, ist gesell­schaft­lich nicht mit Bei­fall zu rech­nen. Dabei han­delt es sich aber auch um eine muti­ge Ent­schei­dung von Müt­tern, die die eige­nen Gren­zen erken­nen und sich für ihr Kind, ver­ant­wor­tungs­voll im Sin­ne einer siche­ren Lebens­per­spek­ti­ve, entscheiden.

Mit dem Inkraft­tre­ten des neu­en Adop­ti­ons­hil­fe-Gesetz vom 01. April 2021 gehen recht­li­che Neue­run­gen ein­her. Erfreu­li­cher­wei­se ist damit eine kla­re Ten­denz hin zu mehr Offen­heit zu erken­nen. Die Adop­ti­ons­ver­mitt­lungs­stel­len ste­hen hier­bei vor neu­en Auf­ga­ben, die den adop­tier­ten Kin­dern zu einer guten Bezie­hung zu allen Eltern­tei­len ver­hel­fen soll. Damit sol­len Kin­der in ihrer eige­nen Iden­ti­täts­fin­dung und im Wis­sen um ihre Her­kunft gestärkt wer­den. Ein adop­tier­tes Kind wird immer ein Kind mit zwei Fami­li­en bleiben.

In die­sem Sin­ne wur­de ein Rechts­an­spruch auf Bera­tung und Unter­stüt­zung nach erfolg­ter Adop­ti­on ein­ge­führt, wie auch eine ver­pflich­ten­de Bera­tung vor einer Stief­kind-Adop­ti­on. Dar­über hin­aus wird eine Erwei­te­rung und eine bes­se­re Ver­net­zung der unter­schied­li­chen Bera­tungs­an­ge­bo­te und Fach­stel­len angestrebt.

Deutsch­land­weit wur­den im Jahr 2020 ins­ge­samt 3.774 Kin­der und Jugend­li­che adop­tiert. Die inter­na­tio­na­len Adop­tio­nen machen dabei nur einen gerin­gen Anteil aus. Hier ist, begrün­det im Zusam­men­wir­ken der Län­der, ein dra­sti­scher Rück­gang zu ver­zeich­nen. Der Anteil von Adop­tio­nen durch einen Stief­eltern­teil nimmt hin­ge­gen stark zu. Er macht immer­hin einen Anteil von 63 Pro­zent aus. Einen gerin­gen Anteil an den Stief­elternad­op­tio­nen haben die soge­nann­ten „Regen­bo­gen­fa­mi­li­en“ mit gleich­ge­schlecht­li­chen Eltern.

Ziel einer Adop­ti­ons­be­ra­tung ist es immer, Eltern für ein Kind zu fin­den. Hier haben abge­ben­de Eltern ein maß­geb­li­ches Mit­spra­che­recht und kön­nen Wün­sche und Vor­stel­lun­gen äußern, die Berück­sich­ti­gung fin­den. Eine gelin­gen­de Adop­ti­ons­ver­mitt­lung ori­en­tiert sich immer am Wohl des Kindes.