LBV zieht Betei­li­gung an Kla­ge gegen Streu­obst­ver­ord­nung zurück

„Viel­ver­spre­chen­de Umset­zung des Baye­ri­schen Streu­obst­pakts ist ein Gewinn für Bay­erns Natur“

Der baye­ri­sche Natur­schutz­ver­band LBV (Lan­des­bund für Vogel- und Natur­schutz) hat sei­ne Betei­li­gung an der bereits seit län­ge­rem ruhen­den Kla­ge gegen die Streu­obst­ver­ord­nung beim Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof zurück­ge­zo­gen. Anlass sind die Fort­schrit­te im Baye­ri­schen Streu­obst­pakt und die jüng­sten Zusa­gen der Staats­re­gie­rung zur guten finan­zi­el­len sowie per­so­nel­len Aus­stat­tung des Pak­tes. „Der zwi­schen Ver­bän­den und Baye­ri­scher Staats­re­gie­rung geschlos­se­ne Streu­obst­pakt ist, wenn er wei­ter­hin rich­tig umge­setzt wird, ein ech­ter Gewinn für die­sen Lebens­raum in Bay­ern. Die zuletzt von der Regie­rung im Haus­halt fest­ge­leg­te finan­zi­el­le Aus­stat­tung im kom­men­den Jahr legt die Grund­la­ge für eine erfolg­rei­che Umset­zung, mit der erheb­li­che Ver­bes­se­run­gen für den Schutz von Streu­obst­wie­sen errei­chen wer­den. Aus die­sem Grund haben wir als LBV unse­re Betei­li­gung an der zuletzt ruhen­den Kla­ge gegen die gesetz­li­che Ver­ord­nung zum Schutz von Streu­obst­wie­sen zurück­ge­zo­gen“, so der LBV-Vor­sit­zen­de Dr. Nor­bert Schäffer.

Der LBV ist der Über­zeu­gung, dass der Streu­obst­pakt den Schutz des ein­zig­ar­ti­gen Lebens­raums Streu­obst­wie­se vor­an­bringt. Ein rein kon­ser­vie­ren­der Schutz wür­de in den kom­men­den Jah­ren den Ver­lust eines Groß­teils unse­rer Streu­obst­wie­sen allein durch Über­al­te­rung und man­geln­de Neu­pflan­zung nicht ver­hin­dern kön­nen. „Zwar wäre der Gegen­stand unse­rer Kla­ge nach wie vor berech­tigt, da die aktu­el­le Ver­ord­nung den Schutz von Streu­obst­wie­sen aus­he­belt. Aber mit dem Streu­obst­pakt haben wir das bes­se­re Instru­ment, um den Lebens­raum Streu­obst­wie­se nach­hal­tig zu för­dern. Unterm Strich errei­chen wir mit dem Streu­obst­pakt ein bes­se­res Ergeb­nis für unse­re baye­ri­sche Natur“, erklärt Schäffer.

Seit­dem im Okto­ber 2021 Ver­bän­de und Staats­re­gie­rung den Streu­obst­pakt ver­ab­schie­det hat­ten, der vor­sieht, dass bis zum Jahr 2035 670 Mio. Euro bereit­ge­stellt wer­den, um den der­zei­ti­gen Bestand an Streu­obst­wie­sen im Frei­staat zu erhal­ten und eine Mil­li­on neue Bäu­me zu pflan­zen, wur­den bereits zahl­rei­che Maß­nah­men zu des­sen Umset­zung auf den Weg gebracht: Ins­ge­samt wur­den 27 Streu­obst­be­ra­te­rin­nen und Streu­obst­be­ra­ter an den unte­ren und höhe­ren Natur­schutz­be­hör­den ein­ge­stellt und land­wirt­schaft­li­che und natur­schutz­fach­li­che För­der­pro­gram­me zu Streu­obst wur­den über­ar­bei­tet und För­der­lücken geschlos­sen. 2022 haben baye­ri­sche Baum­schu­len begon­nen ca. 50.000 Bäu­me mehr als im Vor­jahr zuvor her­an­zu­zie­hen und 2023 wer­den es min­de­stens 65.000 mehr sein. Die ersten mehr­jäh­ri­gen Streu­obst-Groß­pro­jek­te befin­den sich in der Antrags- bzw. Bewil­li­gungs­pha­se und im Lan­des­haus­halt wur­den neue Bud­gets für Streu­obst ein­ge­stellt. „Aus­schlag­ge­bend für eine erfolg­rei­che Umset­zung wird in den kom­men­den Jah­ren sein, dass aus­rei­chend Mit­tel in den Lan­des­haus­hal­ten bereit­ge­stellt wer­den, Maß­nah­men kon­ti­nu­ier­lich über­prüft und ver­bes­sert wer­den. Außer­dem soll eine brei­te Mas­se der Bevöl­ke­rung moti­viert wer­den, Streu­obst­wie­sen wie­der zu nut­zen, zu pfle­gen und Streu­obst­pro­duk­te zu kau­fen. Streu­obst­wie­sen müs­sen wie­der einen Platz in der Gesell­schaft bekom­men“, sagt Schäffer.


Hin­ter­grund

Die Ent­wick­lun­gen im Streu­obst­schutz gehen auf das Volks­be­geh­ren Arten­viel­falt „Ret­tet die Bie­nen“ von 2019 zurück, das mit einer Unter­stüt­zung von 1,8 Mil­lio­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zum erfolg­reich­sten Volks­be­geh­ren in der Geschich­te Bay­erns wur­de. Durch das Volks­be­geh­ren wur­de ein gesetz­li­cher Schutz für Streu­obst­wie­sen fest­ge­legt. Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung erließ trotz hef­ti­ger Pro­te­ste der Natur­schutz­ver­bän­de im Febru­ar 2020 eine Ver­ord­nung, in wel­cher der Schutz der Streu­obst­wie­sen im Frei­staat neu defi­niert wur­de. So müs­sen nach der neu­en Ver­ord­nung unter ande­rem 75 Pro­zent der Bäu­me einer Streu­obst­wie­se eine Stamm­hö­he von 1,80 Meter auf­wei­sen und 50 Pro­zent der Bäu­me einen Umfang von 50 Zentimeter.

Da fast kei­ne Streu­obst­wie­se die­se Anfor­de­run­gen erfüllt, greift der Schutz für Streu­obst­wie­sen fak­tisch nicht. LBV und Bund Natur­schutz (BN) reich­ten dar­auf­hin am 31.07.2020 Kla­ge beim Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof gegen die umstrit­te­ne Streu­obst­ver­ord­nung der Staats­re­gie­rung ein. Infol­ge­des­sen fan­den vie­le Dis­kus­sio­nen und Gesprä­che mit allen rele­van­ten Streu­obst-Akteu­ren statt, wie die Situa­ti­on des Streu­ob­stes in Bay­ern grund­le­gend ver­än­dert wer­den kann. Dar­aus ent­stand letzt­end­lich im Okto­ber 2021 der Baye­ri­sche Streu­obst­pakt, der mit einem umfas­sen­den Maß­nah­men­pa­ket den Lebens­raum Streu­obst fördert.