Scheß­lit­zer MdL Hol­ger Dre­mel: „Kein Gene­ral­ver­dacht gegen Schüt­zen und Jäger!“

MdL Holger Dremel © Holger Dremel
MdL Holger Dremel ©Holger Dremel

München/​Bamberg. Das Jagd- und Schüt­zen­we­sen in Bay­ern steht für Brauch­tum, Tra­di­ti­on und Hei­mat­pfle­ge. „Ver­schär­fun­gen im Waf­fen­recht, wie sie die Ampel-Koali­ti­on im der­zeit vor­lie­gen­den Refe­ren­ten­ent­wurf vor­hat, leh­nen wir ab“, so der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Hol­ger Dremel.

Aus die­sem Grund hat die CSU Land­tags­frak­ti­on heu­te mit einem Dring­lich­keits­an­trag „Geplan­te Ver­schär­fung des Waf­fen­rechts: Kein Gene­ral­ver­dacht gegen Brauch­tums­schüt­zen, Sport­schüt­zen und Jäger!“ klar Posi­ti­on bezogen.

„Die beab­sich­tig­ten Rege­lun­gen sug­ge­rie­ren ledig­lich einen Sicher­heits­ge­winn, stel­len in Wahr­heit jedoch die weit über­wie­gend rechts­treu­en Jäger und Schüt­zen unter einen nicht hin­nehm­ba­ren Gene­ral­ver­dacht“, erklärt Dremel.

Geht es nach den Plä­nen der Bun­des­re­gie­rung, soll das Waf­fen­recht erneut ver­schärft wer­den, obwohl die letz­te Novel­le erst knapp 2 Jah­re zurück­liegt. Ein ent­spre­chen­der Refe­ren­ten­ent­wurf des BMI sieht unter ande­rem die Ein­füh­rung einer Pflicht zur Vor­la­ge eines amts- oder fach­ärzt­li­chen oder fach­psy­cho­lo­gi­schen Zeug­nis­ses vor für alle Per­so­nen, die erst­ma­lig eine waf­fen­recht­li­che Erlaub­nis beantragen.

„Die­se Rege­lungs­ideen gehen zu weit, da hoch­sen­si­ble Gesund­heits­da­ten preis­ge­ge­ben müss­ten, was einen beson­ders tie­fen Ein­griff in das Per­sön­lich­keits­recht bedeu­tet, dem vor­aus­sicht­lich aber ein gerin­ger Erkennt­nis­ge­winn gegen­über­steht. Das ein­ma­lig vor­zu­le­gen­de ärzt­li­che Gut­ach­ten ist nur eine Moment­auf­nah­me und hat damit sehr begrenz­te Aus­sa­ge­kraft über die gesund­heit­li­che Eig­nung. Die sich ganz über­wie­gend rechts­treu ver­hal­ten­den Schüt­zen und Jäger mit Büro­kra­tie und Miss­trau­en zu über­zie­hen, bie­tet kei­nen Mehr­wert für die Sicher­heit“, kri­ti­siert der Landtagsabgeordnete.

„Viel­mehr müss­te gewähr­lei­stet sein, dass das aktu­ell gel­ten­de Waf­fen­recht in der jetzt bestehen­den Form in allen Bun­des­län­dern kon­se­quent voll­zo­gen wird und Extre­mi­sten, Kri­mi­nel­le oder psy­chisch kran­ke Per­so­nen, die nicht die nöti­ge Zuver­läs­sig­keit für den Umgang mit Waf­fen auf­wei­sen, kon­se­quent ent­waff­net wer­den und auch kei­nen Zugang zu Waf­fen erhal­ten“, so Dre­mel abschließend.