Bam­ber­ger GRÜ­NE wol­len mehr Grün­pfei­le für den Radverkehr

Bam­ber­ger Feld­ver­such seit 2019 erfolg­reich, StVO-Novel­le ermög­licht jetzt Umsetzung

Es gibt ihn bis­lang nur an fünf Kreu­zun­gen in Bam­berg, aber gut mög­lich, dass sich das bald ändert – den „Grün­pfeil für den Rad­ver­kehr“. An den Kreu­zun­gen Pödel­dor­fer Straße/​Neuerbstraße, Feldkirchenstraße/​Memmelsdorfer Stra­ße und Marienbrücke/​Heinrichsdamm gibt es je einen Grün­pfeil. Am Hei­del­steig gibt es noch­mal zwei: zur Mem­mels­dor­fer Stra­ße und zur Zoll­ner­stra­ße. Dort dür­fen Rad­fah­ren­de auch bei roter Ampel nach rechts abbie­gen. Frei­lich müs­sen sie dabei dem bei Grün flie­ßen­den Ver­kehr Vor­rang gewäh­ren und auf kreu­zen­de Fußgänger:innen achten.

Chri­sti­an Hader von der Stadt­rats­frak­ti­on Grü­nes Bam­berg fin­det die Grün­pfei­le gut und möch­te mehr davon an Bam­bergs Kreu­zun­gen. Die Grün­pfei­le haben pas­sen­der­wei­se in Bam­berg auch eine grü­ne Vor­ge­schich­te. Die fünf genann­ten Ampeln wur­den 2019 näm­lich im Rah­men eines Feld­ver­suchs damit aus­ge­stat­tet. Dass sich Bam­berg als Modell­stadt bewor­ben und dann auch den Zuschlag bekom­men hat­te, ging auf eine Initia­ti­ve der Grü­nen-Stadt­rä­tin Kiki Laa­ser zurück.

Aus grü­ner Sicht haben sich die Grün­pfei­le bewährt. „Uns ist nicht bekannt, dass Unfäl­le oder ande­re Gefah­ren dadurch ver­ur­sacht wur­den“, sagt Chri­sti­an Hader und bean­tragt des­halb eine End­aus­wer­tung des Feld­ver­suchs und auch gleich Vor­schlä­ge für wei­te­re geeig­ne­te Grün­pfeil-Kreu­zun­gen. Gute Erfah­run­gen gab es offen­bar auch bun­des­weit, inzwi­schen wur­de die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung geän­dert und der Grün­pfeil als offi­zi­el­les Ver­kehrs­zei­chen eingeführt.

„Wir waren Grün­pfeil-Vor­rei­ter und soll­ten es auch blei­ben“, meint der mobi­li­täts­po­li­ti­sche Grü­nen-Spre­cher. Er sieht dar­in ein ein­fa­che Maß­nah­me zur Rad­ver­kehrs­för­de­rung, die zudem auch noch so gut wie kei­ne Kosten ver­ur­sacht. Außer­dem ver­weist Hader sogar auf ein Mehr an Ver­kehrs­si­cher­heit: „Sehr vie­le schwe­re Ver­kehrs­un­fäl­le gehen von Lkws und Kfz aus, die beim Rechts­ab­bie­gen Radfahrer:innen über­se­hen. Beim Grün­pfeil müs­sen Men­schen auf dem Fahr­rad nicht auf die­sel­be Grün­pha­se wie der moto­ri­sier­te Ver­kehr war­ten, son­dern kön­nen jeder­zeit abbie­gen, so dass ein Teil der mög­li­chen Gefah­ren­si­tua­tio­nen gar nicht erst entsteht.“

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Der FUSS e.V. – Fach­ver­band Fuß­ver­kehr kom­men­tier­te die Auf­nah­me des Rad­fah­rer-Grün­pfeils in die Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung wie folgt:

    „Grün­pfeil für Radfahrer

    Einen Rück­schritt für Fuß­gän­ger bringt die Novel­le an man­chen Ampeln: Rad­fah­rer erhal­ten einen eige­nen Grün­pfeil zum Rechts­ab­bie­gen bei Rot.

    Sehr ver­wun­der­lich ist an die­ser Neu­re­ge­lung, dass zum Grün­pfeil ein Ver­kehrs­ver­such der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen (BASt) noch läuft, die Novel­le aber beschlos­sen wur­de, ohne auf das Ergeb­nis zu war­ten. Nach aller Erfah­rung mit dem schon bestehen­den Grün­pfeil für alle Fahr­zeu­ge miss­ach­ten 75 Pro­zent der Nut­zer das Gebot, vor Ampel-Über­we­gen bei Fahr­zeug-Rot anzu­hal­ten. Die Über­we­ge wer­den damit noch unsi­che­rer. Das Tabu „Rot heißt hal­ten“ wird erneut durch­lö­chert. Wenn es aber nun­mehr für Fahr­zeu­ge mit und ohne Motor Aus­nah­men davon gibt, kann es sie auch für Fuß­gän­ger geben: Wo sich kein Fahr­zeug nähert, kann auch bei Rot gequert werden.

    Der Pfeil ist für Rad­fah­rer im Übri­gen über­flüs­sig: Ohne ihn kann man ein­fach vor der Ampel abstei­gen, mit dem Rad legal weni­ge Meter über den Geh­weg lau­fen und wie­der auf­stei­gen“ (www​.fuss​-ev​.de/​?​v​i​e​w​=​a​r​t​i​c​l​e​&​i​d​=​7​6​4​:​m​i​n​i​s​t​e​r​-​s​c​h​e​u​e​r​-​p​l​a​n​t​-​n​e​u​e​-​f​u​s​s​g​a​e​n​g​e​r​-​s​c​h​i​k​a​n​e​n​&​c​a​t​i​d​=87).

    Daß der Grün­pfeil für nach rechts abbie­gen­den Rad­ver­kehr die Ver­kehrs­si­cher­heit erhöh­te, weil er wegen der Pha­sen­ver­schie­bung das Unfall­ri­si­ko durch abbie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge redu­zier­te, ist barer Unsinn. Denn die­se Unfäl­le betref­fen gera­de­aus fah­ren­de Radler/​innen, denen die Vor­fahrt genom­men wird. Für die­se hat der Grün­pfeil kei­ner­lei Bedeutung.