Jugend­schöf­fen aus dem Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt gesucht

Jugend­schöf­fen aus dem Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt gesucht – Bewer­bung bis 23. Febru­ar 2023 möglich

Für die Amts­pe­ri­ode 2024−2028 sucht das Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt wie­der ehren­amt­li­che Jugend­schöf­fen. Jugend­schöf­fen sind Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aus dem Land­kreis, die als ehren­amt­li­che Rich­ter in Jugend­straf­sa­chen an den Jugend­ge­richts­ver­hand­lun­gen teil­neh­men. Sie wer­den beim Jugend­schöf­fen­ge­richt am Amts­ge­richt Erlan­gen und bei der Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Nürn­berg-Fürth eingesetzt.

VOR­AUS­SET­ZUN­GEN ERFÜLLEN

Inter­es­sen­ten sol­len unpar­tei­lich, selb­stän­dig und urteils­fä­hig sein. Auch gesund­heit­lich müs­sen sie in der Lage sein, das Ehren­amt für fünf Jah­re zuver­läs­sig aus­zu­üben. Jugend­schöf­fe kann nur sein, wer im Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt wohnt, zwi­schen 25 und 69 Jah­re alt ist, die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit hat, aus­rei­chend Deutsch kann und nicht vor­be­straft ist. Außer­dem sol­len Jugend­schöf­fen erzie­he­risch befä­higt und in der Jugend­er­zie­hung erfah­ren sein, sich bei­spiels­wei­se haupt- oder ehren­amt­lich in Jugend­ver­bän­den, Jugend­hil­fe- oder Jugend­frei­zeit­ein­rich­tun­gen, in der Schu­le oder pri­vat als Betreu­er oder Erzie­her enga­gie­ren. Bestimm­te Berufs­grup­pen wer­den nicht bevor­zugt, gene­rell sol­len geeig­ne­te Per­so­nen aus allen Bevöl­ke­rungs­krei­sen berück­sich­tigt werden.

BIS 23. FEBRU­AR 2023 BEWERBEN

Wer sich für das Ehren­amt eines Jugend­schöf­fen inter­es­siert und die erfor­der­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, kann sich bis zum 23. Febru­ar 2023 bei sei­ner Wohn­ge­mein­de oder beim Amt für Kin­der, Jugend und Fami­lie des Land­krei­ses Erlan­gen-Höch­stadt, Nägels­bach­stra­ße 1, 91052 Erlan­gen, auf die Vor­schlags­li­ste für Jugend­schöf­fen für die Amts­zeit 2024−2028 set­zen las­sen. Dazu wer­den Fami­li­en­na­me, Geburts­na­me, Vor­na­me, Tag und Ort der Geburt, Fami­li­en­stand, Wohn­an­schrift und Anga­ben zum Beruf sowie zur erzie­he­ri­schen Befä­hi­gung benö­tigt. Der Jugend­hil­fe­aus­schuss erstellt dann eine Vor­schlags­li­ste für das Gericht. Auf die­ser Basis ent­schei­det das Amts­ge­richt Erlan­gen, wer Jugend­schöf­fe wird.

WEI­TE­RE INFORMATIONEN

Mehr Infor­ma­tio­nen zu die­sem Ehren­amt, Vor­aus­set­zung und Tätig­keit erhal­ten Inter­es­sier­te bei Miri­am Wag­ner unter der Tele­fon­num­mer 09131/803‑1508 und auf der Home­page des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz unter https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​s​c​h​o​e​f​f​en/