Spek­ta­ku­lä­rer Flucht­ver­such in Bay­reuth gescheitert

symbolbild festnahme

Trotz Soli­da­ri­sie­rungs­ta­ten mit einem alko­ho­li­sier­ten Unfall­flüch­ti­gen konn­te gestern Abend ein 32 Jäh­ri­ger fest­ge­nom­men werden

Einer Strei­fen­be­sat­zung der Poli­zei Bay­reuth-Stadt fiel am gest­ri­gen Abend in der Damm­al­lee ein beschä­dig­ter Streu­ka­sten sowie ein umge­fah­re­nes Ver­kehrs­schild auf. Eine Ver­kehrs­un­fall­mel­dung hier­zu war nicht ein­ge­gan­gen. Ein auf­merk­sa­mer Zeu­ge konn­te den Poli­zei­be­am­ten ein Fahr­zeug, sowie Frag­men­te des Kenn­zeich­nens benen­nen, wel­ches er mit deut­lich über­höh­ter Geschwin­dig­keit im dor­ti­gen Bereich fest­ge­stellt hat­te. Der Zeu­ge konn­te wei­ter­hin beob­ach­ten, wie der Fah­rer offen­sicht­lich die Kon­trol­le über den Pkw ver­lor und die­sen fron­tal gegen einen Streu­ka­sten steu­er­te. In einer sofort ein­ge­lei­te­ten Fahn­dung konn­te der Pkw, wel­cher in Tat­ort­nä­he abge­parkt war, aus­fin­dig gemacht wer­den und wies deut­li­che Unfall­spu­ren auf. Kurz dar­auf tat sich ein wei­te­rer Zeu­ge auf, der Hin­wei­se zum Auf­ent­halts­ort des Täters geben konn­te. Die­ser soll­te sich in der Woh­nung der Mut­ter ver­bor­gen halten.

Als die Poli­zei­be­am­ten wenig spä­ter an deren Woh­nungs­tü­re in der sich meh­re­re Per­so­nen befan­den, klin­gel­ten, schlug ihnen eine Wel­le der Gegen­wehr ent­ge­gen. Zuerst ver­wehr­te die Mut­ter den Zutritt zur Woh­nung und die Kon­takt­auf­nah­me mit dem Täter. Als kur­ze Zeit spä­ter ein Durch­su­chungs­be­schluss für die Woh­nung vor­lag, ver­wei­ger­te die Mut­ter wei­ter­hin den Zutritt wäh­rend die wei­ter anwe­sen­den, unbe­tei­lig­ten Per­so­nen die Woh­nungs­tü­re zuhiel­ten und ver­sperr­ten, so dass die­se mit Gewalt geöff­net wer­den muss­te. Einer der anwe­sen­den Per­so­nen ver­hielt sich so aggres­siv den Poli­zei­be­am­ten gegen­über, dass die­ser mit­tels Hand­schel­len gesi­chert wer­den muss­te. Dem Täter gelang zwi­schen­zeit­lich die Flucht über den Bal­kon auf ein Nach­bar­dach, wo er jedoch durch die Poli­zei über­wäl­tigt und fest­ge­nom­men wer­den konnte.

Die Fest­stel­lung des genau­en Alko­hol­ge­halts zum Zeit­punkt des Unfalls wird die Aus­wer­tung der durch einen Arzt ent­nom­me­nen Blut­pro­be erge­ben. Der Pkw des 32 Jäh­ri­gen wur­de durch die Staats­an­walt­schaft als Beweis­mit­tel beschlag­nahmt. Den Fah­rer erwar­tet ein Straf­ver­fah­ren in dem er u.a. mit dem Ent­zug sei­ner Fahr­erlaub­nis rech­nen muss. Das straf­recht­li­che Ver­hal­ten der ande­ren Per­so­nen in der Woh­nung wird der­zeit geprüft.