Land­rats­amt Coburg: Ver­eins­pau­scha­le – Jetzt die Anträ­ge stellen

Der Frei­staat Bay­ern unter­stützt den Sport­be­trieb in Ver­ei­nen pau­scha­li­siert in Form der Ver­eins­pau­scha­le. Des­halb weist der Fach­be­reich Bil­dung, Kul­tur und Sport am Cobur­ger Land­rats­amt dar­auf hin, dass in die­sen Tagen die Antrags­un­ter­la­gen inklu­si­ve Anschrei­ben und Hin­weis­blatt an die Sport- und Schüt­zen­ver­ei­ne im Land­kreis Coburg ver­schickt werden.

Als Ver­ein kann die staat­li­che Ver­eins­pau­scha­le erhal­ten, wer
– min­de­stens 500 Mit­glie­der­ein­hei­ten erreicht,
– einen Jugend­an­teil von min­de­stens zehn Pro­zent der Gesamt­mit­glie­der erreicht,
– Ein­nah­men durch Bei­trä­ge und Spen­den min­de­stens in Höhe des sich erge­ben­den Soll­auf­kom­mens erzielt hat,
– steu­er­recht­lich gemein­nüt­zig ist (aktu­el­ler Bescheid),
– Mit­glied im BLSV oder BSSB ist.

Der Antrag auf Gewäh­rung der Ver­eins­pau­scha­le muss aus­nahms­los bis spä­te­stens 1. März 2023 inklu­si­ve der Übungs­lei­ter­li­zen­zen vor­ge­legt wer­den. Aus­drück­lich weist das Land­rats­amt dar­auf hin, dass es sich beim 1. März 2023 um eine Aus­schluss­frist han­delt: „Spä­ter ein­ge­hen­de oder unvoll­stän­di­ge Antrags­un­ter­la­gen wer­den nicht berücksichtigt!“

Ab die­sem Jahr ist auch eine digi­ta­le Ein­rei­chung per E‑Mail oder Online­por­tal mög­lich. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie die Antrags­un­ter­la­gen erhal­ten die Ver­ant­wort­li­chen der Ver­ei­ne über die Home­page www.landkreis-coburg.de/244–0