Land­kreis Lich­ten­fels: Ver­eins­pau­scha­le für Sport­för­de­rung jetzt beantragen

Die Land­kreis­ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass laut Mit­tei­lung des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on der außer­schu­li­sche Sport auch 2023 im Rah­men der Ver­eins­pau­scha­le geför­dert wird. Stich­tag für die Bean­tra­gung der Ver­eins­pau­scha­le ist der 1. März 2023. Es han­delt sich hier­bei um eine Ausschlussfrist.

Zum 1. Janu­ar 2023 sind die neu­en Sport­för­der­richt­li­ni­en des Frei­staa­tes Bay­ern in Kraft getre­ten durch die auch im Jahr 2023 der außer­schu­li­sche Sport im Rah­men der Ver­eins­pau­scha­le geför­dert wer­den kann. Wesent­li­che Ände­run­gen zum Ver­fah­ren zur Bean­tra­gung der Ver­eins­pau­scha­le sind damit nicht verbunden.

Grund­la­ge ist wei­ter­hin die Anzahl der erwach­se­nen Ver­eins­mit­glie­der und der son­sti­gen Mit­glie­der, d. h. Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne bis ein­schließ­lich 26 Jah­re sowie die Zahl der gül­ti­gen Übungs­lei­ter-lizen­zen, die der Ver­ein für sei­nen Sport­be­trieb ein­setzt. Aus die­sen Anga­ben errech­net sich die Gesamt­zahl der Mit­glie­der­ein­hei­ten, wobei die Mit­glie­der und Lizen­zen unter­schied­lich gewich­tet wer­den. Die Sport-ver­ei­ne sind nicht mehr ver­pflich­tet einen Übungs­lei­ter mit Lizenz zu beschäf­ti­gen. Der Ver­ein muss ledig­lich genü­gend Mit­glie­der, ins­be­son­de­re genü­gend jugend­li­che Mit­glie­der haben, um die Baga­tell­gren­ze von 500 Mit­glie­der­ein­hei­ten zu überschreiten.

Neu ist die Ein­füh­rung einer zusätz­li­chen Gewich­tung für Mit­glie­der mit Behin­de­rung. Wenn der Ver­ein sie zum Ende des dem För­der­jahr vor­an­ge­gan­ge­nen Jah­res bei einer ent­spre­chen­den Dach­or­ga­ni­sa­ti­on gemel­det hat, wer­den Mit­glie­der mit einer Behin­de­rung künf­tig zehn­fach gewertet.

Stich­tag für die Bean­tra­gung der Ver­eins­pau­scha­le ist der 1. März 2023. Es han­delt sich hier­bei um eine Aus­schluss­frist; ein spä­te­rer Ein­gang des Antrags oder dazu­ge­hö­ri­ger Anla­gen kann kei­ne Berück­sich­ti­gung mehr fin­den, da alle für die Ver­eins­pau­scha­le zur Ver­fü­gung ste­hen­den För­der­mit­tel nach Maß­ga­be der am 1. März vor­lie­gen­den Ver­eins­da­ten ver­teilt wer­den. Zu die­sem Stich­tag müs­sen dem Land­rats­amt auch die zu berück­sich­ti­gen­den gül­ti­gen Trai­ner- und Übungs­lei­ter­li­zen­zen im Ori­gi­nal (z.B. BLSV-Lizenz mit Foto, Prä­ge­pa­pier des BLSV) oder als Kopie bzw. digi­tal zusam­men mit der ent­spre­chend voll­stän­dig aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen „Erklä­rung zur Ein­rei­chung von Lizen­zen“ vorliegen.

Der Antrag auf Ver­eins­pau­scha­le kann im Jahr 2023 erst­mals kom­plett online gestellt wer­den (sie­he Home­page Land­rats­amt oder Bay­ern­por­tal). Hier­bei kann Schritt für Schritt sowohl der Antrag aus­ge­füllt und abge­schickt als auch Anla­gen (z.B. Erklä­run­gen Lizenz­in­ha­ber, Lizen­zen) ein­fach per pdf hoch­ge­la­den werden.

Wei­ter­hin gel­ten die all­ge­mei­nen För­der­vor­aus­set­zun­gen wie zum Bei­spiel Rechts­fä­hig­keit, Ver­eins­sitz, Ver­bands­mit­glied­schaft und Bei­trags-auf­kom­men, die den ent­spre­chen­den Sport­för­der­richt­li­ni­en ent­nom­men wer­den kön­nen. Die­se Richt­li­ni­en sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen im Inter­net auf den Sei­ten des Land­rats­am­tes Lich­ten­fels (www​.land​kreis​-lich​ten​fels​.de) unter der Rubrik „Land­rats­amt – Kom­mu­na­les, Wah­len – Sport­för­de­rung“ abge­ru­fen werden.

Wei­te­re Aus­künf­te hier­zu erteilt das Land­rats­amt Lich­ten­fels Sach­ge­biet 32 unter der Tele­fon­num­mer 09571/18–3320.