Haupt­ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen die 29-jäh­ri­ge C. und die 32-jäh­ri­ge K. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betru­ges in 23 (C.) bzw. 54 Fäl­len (K.) am 23.01.2023, 09:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 35 KLs 740 Js 6063/22).

Den Ange­klag­ten liegt zur Last, als sog. Reten­ti­on Agent bzw. als Team-Lei­te­rin der Reten­ti­on Agents in einem von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­ter in Gir­ne, Zypern aus, einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit einer Tra­ding-Platt­form vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len kön­nen. Dabei soll eine Inve­sti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum Sep­tem­ber 2019 bis Febru­ar 2022 sol­len die Ange­klag­ten im Zusam­men­hang mit der Tra­ding-Platt­form „Kryp­to­EU­Club“ bei diver­sen Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 177.000,00 (C.) bzw. rund 1.681.000,00 (K.) Euro ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 24.01.2023, 31.01.2023, jeweils 09:00 Uhr

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen die 30-jäh­ri­ge M. wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betru­ges in 23 Fäl­len am 25.01.2023, 09:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 34 KLs 730 Js 3872/21).

Der Ange­klag­ten liegt zur Last, als sog. Reten­ti­on Agent in einem von einer grö­ße­ren Täter­grup­pie­rung betrie­be­nen Call­cen­ter in Tif­lis aus, einer Viel­zahl von Per­so­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum in Zusam­men­hang mit der Tra­ding-Platt­form „XTrad­er­FX“ vor­ge­spie­gelt zu haben, dass sie durch Ein­zah­lung von Gel­dern und anschlie­ßen­dem Han­del mit ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten Gewin­ne erzie­len können.

Dabei soll eine Inve­sti­ti­on oder ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung durch die Täter­grup­pie­rung nicht statt­ge­fun­den haben, son­dern von Anfang an geplant gewe­sen sein, die über­wie­se­nen Geld­be­trä­ge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeit­raum August 2018 bis Febru­ar 2019 soll die Ange­klag­te im Zusam­men­hang mit der oben genann­ten Tra­ding-Platt­form bei diver­sen Kun­den einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 380.000,00 Euro ver­ur­sacht haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

3. Das Straf­ver­fah­ren gegen die 57-jäh­ri­ge A. wegen ver­such­ten Mor­des mit gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung am 27.01.2023, 9:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer als Schwur­ge­richt (Az. 22 Ks 1107 Js 7342/22).

Der Ange­klag­ten liegt zur Last, am frü­hen Mor­gen des 20.04.2022 in dem gemein­sam bewohn­ten Ein­fa­mi­li­en­haus mit einer Deko-Bier­fla­sche und einem Golf­schlä­ger auf ihren Ehe­mann ein­ge­schla­gen und ihm ein Mes­ser in den Unter­bauch gerammt zu haben, um ihn zu töten.

Die Ange­klag­te soll hier­bei zunächst den Umstand, dass der Ehe­mann in dem gemein­sa­men Ehe­bett schlief, aus­ge­nutzt haben. Im Rah­men der sich anschlie­ßen­den Aus­ein­an­der­set­zung sei es dem Ehe­mann jedoch gelun­gen, der Ange­klag­ten die Gegen­stän­de, mit denen er ange­grif­fen wor­den sein soll, abzu­neh­men, wes­we­gen es der Ange­klag­ten nicht gelun­gen sei, ihren Plan umzusetzen.

Der Geschä­dig­te habe jedoch Schnitt­ver­let­zun­gen an den Hän­den und zwei Kopf­platz­wun­den erlit­ten, dar­über hin­aus durch den Stich des Mes­sers in den Bauch wei­te­re Ver­let­zun­gen, die eine Not­ope­ra­ti­on not­wen­dig machten.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 07.02.2023, 08.02.2023, 09.02.2023, 10.02.2023, 13.02.2023, jeweils 09:00 Uhr