Eber­mann­stadt: Bei Fahr­zeug­kon­trol­le offe­nen Haft­be­fehl vollstreckt

Symbolbild Polizei

Eber­mann­stadt. Die Fahrt nach Nord­rhein-West­fa­len war für einen 29-jäh­ri­gen Mann aus Ost­eu­ro­pa am Don­ners­tag­mor­gen in Eber­mann­stadt abrupt zu Ende. Für ihn lag ein Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Ham­burg vor, so dass er sei­ne Rei­se vor­erst nicht fort­set­zen konnte.

Gegen 03.00 Uhr kon­trol­lier­ten Beam­te der Poli­zei Eber­mann­stadt einen Daim­ler-Sprin­ter mit aus­län­di­scher Zulas­sung auf der B 470. In dem Klein­trans­por­ter befan­den sich meh­re­re Per­so­nen mit unter­schied­li­chen Rei­se­zie­len in der Bun­des­re­pu­blik. Bei der Über­prü­fung der Fahr­gä­ste stell­te sich her­aus, dass gegen einen jun­gen Mann, der zu sei­ner neu­en Arbeits­stel­le in Düren unter­wegs war, unter ande­rem ein Voll­streckungs­haft­be­fehl wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis vor­lag. Die­ser wür­de nur durch sofor­ti­ge Zah­lung eines Geld­be­tra­ges in vier­stel­li­ger Höhe abge­wen­det wer­den. Da er das Geld vor Ort nicht auf­brin­gen konn­te, wur­de er vor­läu­fig fest­ge­nom­men und zur Dienst­stel­le ver­bracht. Ob Ange­hö­ri­ge oder sein neu­er Arbeit­ge­ber für die Geld­stra­fe auf­kom­men und ihn somit von der dro­hen­den Haft bewah­ren, wird sich im Lau­fe des Tages entscheiden.

Auch geriet der 28-jäh­ri­ge Fah­rer ins Visier der Beam­ten, da er bei einem Bus­un­ter­neh­men beschäf­tigt ist und die Fahr­gä­ste gegen Ent­geld beför­der­te. Jedoch konn­te er kei­ne Erlaub­nis zur Per­so­nen­be­för­de­rung vor­zei­gen und Auf­zeich­nun­gen über sei­ne Lenk- und Ruhe­zei­ten nicht vor­wei­sen. Nach Erhe­bung eine Sicher­heits­lei­stung durf­te der Mann mit sei­nem Klein­bus die Fahrt fortsetzen.