Bay­reuth: Per­so­nal­aus­weis und Rei­se­pass recht­zei­tig beantragen

Reisepass / Foto: Stadt Forchheim
Reisepass / Foto: Stadt Forchheim

Das Ein­woh­ner- und Wahl­amt Bay­reuth emp­fiehlt, bei Aus­weis­do­ku­men­ten bereits jetzt an die Urlaubs­zeit zu denken.

Das Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt emp­fiehlt, bei Aus­weis­do­ku­men­ten bereits jetzt an die Urlaubs­zeit zu den­ken. Ob der Per­so­nal­aus­weis oder der Rei­se­pass noch gül­tig sind, wird oft­mals erst bemerkt, wenn es schon zu spät ist. Um sich vor einer unan­ge­neh­men Über­ra­schung beim Grenz­über­tritt zu schüt­zen, soll­te man recht­zei­tig einen Blick in den Pass bezie­hungs­wei­se Per­so­nal­aus­weis wer­fen und das Ablauf­da­tum über­prü­fen. Bei man­chen Län­dern ist es erfor­der­lich, dass die Aus­weis­do­ku­men­te bei Grenz­über­tritt noch min­de­stens drei bezie­hungs­wei­se sechs Mona­te gül­tig sind.

Die Aus­weis­do­ku­men­te wer­den zen­tral in der Bun­des­drucke­rei in Ber­lin her­ge­stellt. Gera­de wäh­rend der Haupt­rei­se­zeit im Som­mer kann es dabei zu län­ge­ren War­te­zei­ten sowohl bei der Ter­min­ver­ein­ba­rung im Ein­woh­ner- und Wahl­amt, als auch bei der Her­stel­lung durch die Bun­des­drucke­rei kom­men. Der­zeit muss zwi­schen Antrag­stel­lung und Aus­lie­fe­rung durch die Bun­des­drucke­rei eine War­te­zeit von zwei bis drei Wochen in Kauf genom­men werden.

Sofern die Aus­stel­lung neu­er Rei­se­do­ku­men­te für Bay­reu­ther Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erfor­der­lich ist, emp­fiehlt das Rat­haus, die­se so früh wie mög­lich im Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt zu bean­tra­gen. Hier­zu ist eine Online-Ter­min­ver­ein­ba­rung unter https://​www​.bay​reuth​.de/​r​a​t​h​a​u​s​-​b​u​e​r​g​e​r​s​e​r​v​i​c​e​/​o​n​l​i​n​e​-​s​e​r​v​i​c​e​/​o​n​l​i​n​e​-​t​e​r​m​i​n​r​e​s​e​r​v​i​e​r​u​n​g​-​b​e​i​-​d​e​r​-​s​t​a​d​t​v​e​r​w​a​l​t​ung/ oder eine tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­rung unter 0921 25–1515 erfor­der­lich. Für den Antrag sind ein aktu­el­les Pass­bild mit hel­lem Hin­ter­grund sowie die Vor­la­ge der alten Aus­weis­pa­pie­re not­wen­dig. Da der Antrag vom Antrag­stel­ler selbst unter­schrie­ben wer­den muss, ist auch eine per­sön­li­che Vor­spra­che nötig. Die Stadt­ver­wal­tung erin­nert in die­sem Zusam­men­hang dar­an, dass auch Kin­der und Jugend­li­che unter 16 Jah­ren bei einem Grenz­über­tritt gül­ti­ge Aus­weis­pa­pie­re benö­ti­gen. Jugend­li­che unter 16 Jah­ren benö­ti­gen für einen Per­so­nal­aus­weis die Unter­schrift bei­der Eltern.

Ob für das Rei­se­ziel ein Rei­se­pass (oder ein Visum) benö­tigt wird, oder ob der Per­so­nal­aus­weis aus­reicht, kön­nen Inter­es­sier­te auf der Home­page des Aus­wär­ti­gen Amtes unter www​.aus​waer​ti​ges​-amt​.de erfahren.