Ver­län­ge­rung des Jagd­scheins am Land­rats­amt Bam­berg nur per Post möglich

Die Unte­re Jagd­be­hör­de am Land­rats­amt Bam­berg bie­tet den Jäge­rin­nen und Jägern wei­ter­hin den bewähr­ten Ser­vice an, den Jagd­schein bequem auf dem Post­weg zu verlängern.

Hier­zu müs­sen Inter­es­sen­ten ledig­lich ihren Jagd­schein, den aus­ge­füll­ten Antrag auf Ver­län­ge­rung und die aktu­el­le Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung an die Unte­re Jagd­be­hör­de schicken bzw. in den Brief­ka­sten des Land­rats­am­tes ein­wer­fen. Den ver­län­ger­ten Jagd­schein inklu­si­ve Kosten­rech­nung erhal­ten die Antrag­stel­le­rin­nen und Antrag­stel­ler dann zeit­nah mit der Post zurück.

Bit­te beach­ten Sie, dass eine per­sön­li­che Vor­spra­che zur Ver­län­ge­rung des Jagd­schei­nes nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung mög­lich ist.