Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 28.12.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Uner­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfallort

Bai­er­s­dorf. Am 27.12.2022, im Zeit­raum von 13:55 – 14:30 Uhr, park­te der Geschä­dig­te sei­nen schwar­zen VW Pas­sat auf dem Park­platz des Senio­ren­stif­tes „In der Hut“. Als er zu sei­nem Fahr­zeug zurück­kam, muss­te er jedoch einen fri­schen Unfall­scha­den vor­ne rechts fest­stel­len. Ein bis­lang unbe­kann­ter Fahr­zeug­füh­rer stieß ver­mut­lich beim Ran­gie­ren gegen die Front­schür­ze des gepark­ten Pkws. Trotz eines ent­stan­de­nen Scha­dens in Höhe von ca. 500 Euro ent­fern­te sich der Ver­ur­sa­cher von der Unfall­stel­le, ohne sich um die Scha­dens­re­gu­lie­rung zu küm­mern. Hin­wei­se auf den mög­li­cher­wei­se wei­ßen Pkw des unfall­flüch­ti­gen Fah­rers nimmt die Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Land entgegen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Kel­ler­brand

Her­zo­gen­au­rach – Diens­tag­abend, gegen 19:00, wur­de der Inte­grier­ten Leit­stel­le ein Brand im Kel­ler eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses im INA-Ring mit­ge­teilt. Vor Ort konn­te zunächst nur eine star­ke Rauchentwicklung/​Feuer fest­ge­stellt wer­den, die umge­hend von der Feu­er­wehr Her­zo­gen­au­rach abge­löscht wur­de. Bei dem Brand ent­stand Sach­scha­den am Gebäu­de sowie im Kel­ler befind­li­chen Mobi­li­ar. Per­so­nen kamen nicht zu Scha­den. Der gesam­te Sach­scha­den ist der­zeit noch nicht abschätz­bar. Wer in die­sem Zusam­men­hang sach­dien­li­che Hin­wei­se geben kann, wird gebe­ten sich bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach unter 09132/78090 zu melden.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Fah­ren ohne Fahrerlaubnis

Am Diens­tag­abend kon­trol­lier­ten die Beam­ten der PI Höch­stadt a.d.Aisch eine 78-jäh­ri­ge Pkw­Fah­re­rin, weil sie wegen ihrer unsi­che­ren Fahr­wei­se auf­fiel und bei­na­he ein gepark­tes Fahr­zeug tou­chiert hat­te. Wie sich bei einer Über­prü­fung her­aus­stell­te, lag gegen die Frau ein behörd­li­cher Fahr­erlaub­nis­ent­zug vor. Sie hat­te jedoch ihren Füh­rer­schein seit Mit­te Novem­ber 2022 nicht bei der Füh­rer­schein­stel­le abge­ge­ben. Dem­entspre­chend wur­de das Doku­ment vor Ort sicher­ge­stellt, wei­ter­hin erfolgt eine Straf­an­zei­ge wegen Fah­rens ohne Fahrerlaubnis.