Blöd gelau­fen: Im Über­hol­ver­bot bei Scheß­litz die Poli­zei überholt

Symbolbild Polizei

Der 57-jäh­ri­ge Fah­rer eines Sat­tel­zu­ges aus Polen hat­te es gegen Mitt­woch­mit­tag auf der A70 in Rich­tung Bay­reuth sehr eilig, da er im Über­hol­ver­bot am Wür­gau­er Berg gleich meh­re­re ande­re Sat­tel­zü­ge über­hol­te. Dabei fiel ihm wohl nicht auf, dass er das Fahr­zeug des Schwer­last­trupps der Bam­ber­ger Ver­kehrs­po­li­zei gleich mit­über­hol­te. Bei der nun obli­ga­to­ri­schen Ver­kehrs­kon­trol­le stell­te man außer­dem fest, dass er an sei­ner Front einen ille­ga­len Front­schutz­ramm­bü­gel ange­baut, mehr­fach gegen die Sozi­al­vor­schrif­ten bezüg­lich Lenk- und Ruhe­zeit ver­sto­ßen, sowie mehr­fach die Geschwin­dig­keit über­schrit­ten hat­te. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­bun­den und eine Sicher­heits­lei­stung für das zu erwar­ten­de Buß­geld erhoben.