Ein­ge­schränk­ter Win­ter­dienst auf der Forch­hei­mer Piastenbrücke

Ach­tung erhöh­te Gefahr von Eis­glät­te! Ein­ge­schränk­ter Win­ter­dienst auf der Piastenbrücke!

Ein lei­di­ges The­ma bleibt den Bürger*innen der Stadt Forch­heim noch eine Wei­le erhal­ten: Die Bau­stel­le Pia­sten­brücke wird noch län­ger andau­ern: Wer aus dem Osten der Stadt in der Unte­ren Kel­ler­stra­ße Rich­tung Innen­stadt möch­te oder umge­kehrt, muss die Pia­sten­brücke über einen Behelfs­steg über­que­ren. Nur Fuß­gän­ger dür­fen die­sen nut­zen, dies ist durch die Beschil­de­rung (Geh­weg­zei­chen 239) ein­deu­tig gere­gelt! Fahr­rad­fah­ren ist nicht erlaubt, hier heißt es „Abstei­gen!“, da der Steg zu schmal ist um allen Platz zu bie­ten. Auch die Absturz­ge­fahr aus Fahr­rad­hö­he ist hier viel zu groß.

Auf dem Behelfsweg über die Piastenbrücke ist in der kalten JahreszeitVorsicht geboten: Es kann glatt werden. Nur Fußgänger dürfen den Steg
nutzen, dies ist durch die Beschilderung (Gehwegzeichen 239) eindeutig
geregelt! Fahrradfahren ist nicht erlaubt, hier heißt es „Absteigen!“
Foto: Stadt Forchheim

Auf dem Behelfs­weg über die Pia­sten­brücke ist in der kal­ten Jah­res­zeit
Vor­sicht gebo­ten: Es kann glatt wer­den. Nur Fuß­gän­ger dür­fen den Steg
nut­zen, dies ist durch die Beschil­de­rung (Geh­weg­zei­chen 239) ein­deu­tig
gere­gelt! Fahr­rad­fah­ren ist nicht erlaubt, hier heißt es „Abstei­gen!“ Foto: Stadt Forchheim

Die Stadt­ver­wal­tung weist nun auf ein wei­te­res gro­ßes Pro­blem in den Win­ter­mo­na­ten hin: Bau­tech­ni­sche Grün­de ermög­li­chen auf dem Behelfs­steg und auf dem Brücken­bau­werk nur einen ein­ge­schränk­ten Win­ter­dienst! Da die frisch sanier­ten Beton­bau­tei­le vor dem Win­ter nicht mehr abge­dich­tet wer­den konn­ten – die­se Arbei­ten kön­nen wit­te­rungs­be­dingt erst wie­der im Früh­jahr durch­ge­führt wer­den – ist jeg­li­che Ver­wen­dung von Streu­salz unter­sagt, um den Salz­ein­trag ins Brücken­bau­werk zu ver­hin­dern. Dies stellt den Win­ter­dienst der Stadt vor beson­de­re Pro­ble­me: Es darf nun kei­ne Salz­so­le auf­ge­bracht wer­den (wie es im ver­gan­ge­nen Win­ter der Fall war. Da es auf der Brücke durch­aus win­dig zugeht, besteht hier erhöh­te Gefahr von Eisglätte!

Das auf­ge­brach­te stump­fe Streu­gut, dass der städ­ti­sche Bau­hof regel­mä­ßig auf dem Steg auf­bringt, wird ver­mut­lich nicht so gut wirk­sam sein wie das sonst ver­wen­de­te Salz. Den­noch hat die Stadt­ver­wal­tung ent­schie­den, die Brücke geöff­net zu las­sen, um den Bürger*innen die­se wich­ti­ge Ver­bin­dung zur Innen­stadt nicht abzuschneiden.

Daher ist auf dem Fuß­gän­ger­steg über die Pia­sten­brücke beson­ders zur kal­ten Jah­res­zeit gro­ße Vor­sicht geboten!