Ulri­ke Barausch wird neue Direk­to­rin des Amts­ge­richts Coburg

Symbolbild Justiz

Der Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ster der Justiz Georg Eisen­reich hat die stän­di­ge Ver­tre­te­rin des Direk­tors des Amts­ge­richts Coburg Ulri­ke Barausch mit Wir­kung vom 01. Dezem­ber 2022 zur Direk­to­rin des Amts­ge­richts Coburg ernannt.

Frau Barausch tritt damit die Nach­fol­ge von Raf­fae­le Trot­ta an, der im Okto­ber zum neu­en Prä­si­den­ten des Land­ge­richts Coburg ernannt wur­de. „Ich freue mich, dass mit der Beför­de­rung von Ulri­ke Barausch zur Amts­ge­richts­di­rek­to­rin naht­los an die aus­ge­zeich­ne­te Arbeit von Raf­fae­le Trot­ta beim Amts­ge­richt Coburg ange­knüpft wird“, so der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg Lothar Schmitt. „Mit ihrer rei­chen Erfah­rung und ihrer Per­sön­lich­keit gewähr­lei­stet Ulri­ke Barausch auch wei­ter­hin eine glei­cher­ma­ßen pro­fes­sio­nel­le wie auch empa­thi­sche Füh­rung des Amts­ge­richts Coburg“.

Die neue Direktorin des Amtsgerichts Coburg Ulrike Barausch und der Präsident des Landgerichts Coburg Raffaele Trotta bei Übergabe der Ernennungsurkunde. Foto: T. Scheler

Die neue Direk­to­rin des Amts­ge­richts Coburg Ulri­ke Barausch und der Prä­si­dent des Land­ge­richts Coburg Raf­fae­le Trot­ta bei Über­ga­be der Ernen­nungs­ur­kun­de. Foto: T. Scheler

Die in Kro­nach auf­ge­wach­se­ne Ulri­ke Barausch (57 Jah­re) begann nach dem Jura­stu­di­um und dem Refe­ren­da­ri­at in Würz­burg ihre beruf­li­che Lauf­bahn im März 1993 als Rich­te­rin am Amts­ge­richt Coburg, deren Lei­tung sie nun­mehr übernimmt.

Damit kehrt sie an die Anfän­ge ihrer beruf­li­chen Lauf­bahn zurück. Von März 1994 bis Ende Janu­ar 1995 war sie am Land­ge­richt Coburg als Rich­te­rin in einer Zivil­kam­mer ein­ge­setzt, bevor sie im Febru­ar 1995 als Staats­an­wäl­tin zur Staats­an­walt­schaft Coburg wech­sel­te. Von Febru­ar 1996 bis April 2004 arbei­te­te Ulri­ke Barausch als Rich­te­rin am Amts­ge­richt Kro­nach, bevor sie im April 2004 als Bei­sit­ze­rin einer zweit­in­stanz­li­chen Zivil­kam­mer und einer Straf­kam­mer an das Land­ge­richt Coburg zurück­kehr­te. Im März 2009 wur­de Ulri­ke Barausch zur Staats­an­wäl­tin als Grup­pen­lei­te­rin bei der Staats­an­walt­schaft Coburg beför­dert, bei der sie ins­be­son­de­re für Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit Gewalt im sozia­len Nah­raum sowie Brand­stif­tungs­de­lik­te zustän­dig war. Im Febru­ar 2011 erfolg­te die Ernen­nung zur Vor­sit­zen­den Rich­te­rin am Land­ge­richt. Als Vor­sit­zen­de der 2. Straf­kam­mer war sie vor allem für Beru­fun­gen gegen erst­in­stanz­li­che Urtei­le des Straf­rich­ters und des­Schöf­fen­ge­richts zustän­dig. Im Okto­ber 2016 erfolg­te die Beru­fung als Direk­to­rin des Amts­ge­richts Lich­ten­fels. Im Sep­tem­ber 2019 über­nahm Ulri­ke Barausch als Rich­te­rin am Amts­ge­richt als stän­di­ge Ver­tre­te­rin des Direk­tors des Amts­ge­richts Coburg die Lei­tung des Zen­tra­len Mahn­ge­richts, wel­ches bay­ern­weit für das gericht­li­che Mahn­ver­fah­ren zustän­dig ist. Die­se Tätig­keit übte sie mit viel Élan und Enga­ge­ment aus.