Bam­ber­ger MdB Andre­as Schwarz: „Etat für Arbeit und Sozia­les im Bun­des­haus­halt 2023 deut­lich gestärkt“ – Gute Aus­stat­tung der Jobcenter

Andreas Schwarz. Foto: Jörg Hofbauer
Andreas Schwarz. Foto: Jörg Hofbauer

Der Deut­sche Bun­des­tag den Haus­halt für das Jahr 2023 abschlie­ßend bera­ten. Beson­ders erfreu­lich ist das gute Ergeb­nis zur Aus­stat­tung der Job­cen­ter, ver­mel­det der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz.

„Es ist ein aus­ge­spro­che­ner Erfolg der Ampel-Haus­häl­te­rin­nen und ‑Haus­häl­ter, dass sie trotz ange­spann­ter Haus­halts­la­ge in den Ver­hand­lun­gen ein Plus von 300 Mio. Euro für Ein­glie­de­rungs­maß­nah­men für Arbeits­su­chen­de sowie ein Plus von 200 Mio. Euro für Ver­wal­tungs­lei­stun­gen durch­set­zen konn­ten“, so der SPD-Haus­halts­po­li­ti­ker Schwarz.

Gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf zum Haus­halt 2023 stellt der Deut­sche Bun­des­tag den Job­cen­tern somit zusätz­lich 500 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. „Das ist ein bedeu­ten­der Auf­wuchs, von dem vie­le Men­schen in unse­rem Land sehr pro­fi­tie­ren“, so Schwarz wei­ter. „Wir brau­chen die­ses Geld gera­de jetzt in Zei­ten der Kri­se, um für die not­wen­di­ge sozia­le Sicher­heit zu sor­gen. Es geht um eine ver­läss­li­che Absi­che­rung, um mehr Chan­cen für Lang­zeit­ar­beits­lo­se und Respekt vor Lebensleistung.“

Die zusätz­li­chen 500 Mil­lio­nen Euro bestehen aus einer Auf­stockung des Ver­wal­tungs- und des Ein­glie­de­rungs­ti­tels der Job­cen­ter um jeweils 200 Mil­lio­nen Euro. Hin­zu kommt eine neue Ver­stär­kungs­mög­lich­keit aus dem Ein­zel­plan 60.
Ins­ge­samt beträgt der Ansatz für das Gesamt­bud­get im SGB II für Ein­glie­de­rungs­maß­nah­men und Betreu­ung durch die Job­cen­ter­be­schäf­tig­ten für das Jahr 2023 somit 10,35 Mrd. Euro.

„Für die anste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen brau­chen die Job­cen­ter eine gute per­so­nel­le Aus­stat­tung. Dazu lei­stet die­ser Haus­halt einen wesent­li­chen Bei­trag. Dies gilt auch mit Blick auf die Betreu­ung und Inte­gra­ti­on der Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne“, betont Schwarz. „Zudem schaf­fen wir eine gute Grund­la­ge, um den Sozia­len Arbeits­markt zu ent­fri­sten. Wir wol­len die­ses wich­ti­ge arbeits­markt­po­li­ti­sche Instru­ment auf einem bedeu­ten­den Niveau fort­füh­ren. Durch den Sozia­len Arbeits­markt erhal­ten vie­le Men­schen die Chan­ce, wie­der in Arbeit und eine feste Sozi­al­struk­tur zu kommen.“

„Aller­dings benö­ti­gen wir nicht nur für die Ein­glie­de­rung und Betreu­ung aus­rei­chend Mit­tel. Auch die Regel­sät­ze müs­sen ange­mes­sen aus­ge­stal­tet sein und in Kri­sen­zei­ten ein men­schen­wür­di­ges Exi­stenz­mi­ni­mum sicher­stel­len. Des­halb wird die Bun­des­re­gie­rung die Regel­sät­ze des Bür­ger­gelds zum 1. Janu­ar 2023 deut­lich erhö­hen. Auch das schlägt sich im Bun­des­haus­halt nieder.“

Das Bür­ger­geld

Für das Bür­ger­geld ste­hen im Jahr 2023 ins­ge­samt 23,76 Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung. Damit finan­ziert der Bund unter ande­rem die neue Infla­ti­ons­kom­po­nen­te bei den exi­stenz­si­chern­den Lei­stun­gen. Sie ent­la­stet die Men­schen in der Grund­si­che­rung ange­sichts der all­ge­mei­nen Preis­stei­ge­run­gen wirk­sam. Zudem wird die Betei­li­gung des Bun­des an den Lei­stun­gen für Unter­kunft und Hei­zung um wei­te­re 400 Mil­lio­nen Euro auf ins­ge­samt 10,4 Mil­li­ar­den Euro erhöht. Damit wer­den die Heiz­ko­sten für Men­schen über­nom­men, die auf exi­stenz­si­chern­de Lei­stun­gen in der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de ange­wie­sen sind. In Zei­ten stark stei­gen­der Ener­gie­ko­sten ist das ein wich­ti­ger sozia­ler Rückhalt.

„Der Etat für den Bereich Arbeit und Sozia­les gibt Per­spek­ti­ven in unsi­che­ren Zei­ten und ist ein wesent­li­cher Bei­trag zur Umset­zung des neu­en Bür­ger­gelds. Er ist ein star­kes Signal für Soli­da­ri­tät und Zusam­men­halt in einer schwie­ri­gen Zeit“, so Andre­as Schwarz abschließend.