Coro­na-Sofort­hil­fen: Start des Rückmeldeverfahrens

Das Baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um informiert

Wie das Baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um bekannt gibt, wer­den heu­te (28.11.) die Erin­ne­rungs­schrei­ben zur Coro­na-Sofort­hil­fe ver­sen­det. Unter­neh­men, die von März bis Mai 2020 eine Coro­na-Sofort­hil­fe erhal­ten haben, bekom­men in den näch­sten Tagen Post von den Bewil­li­gungs­stel­len. Das per Brief und E‑Mail ver­sen­de­te Schrei­ben ent­hält Infor­ma­tio­nen sowie einen Link / QR-Code zu einer Online-Platt­form, über die sich die Abwick­lung der erhal­te­nen Sofort­hil­fen ein­fach und schnell abschlie­ßen lässt. Absen­der des Schrei­bens sind die Bewil­li­gungs­stel­len der Bezirks­re­gie­run­gen bzw. der Lan­des­haupt­stadt München.

Hin­ter­grund: Bund und Frei­staat Bay­ern zahl­ten in den ersten Mona­ten der Pan­de­mie kurz­fri­stig rund 2,2 Mil­li­ar­den Euro aus, um Liqui­di­täts­eng­päs­se aus­zu­glei­chen und Insol­ven­zen zu ver­hin­dern. Unter­neh­men und Selb­stän­di­ge hat­ten bei der Antrag­stel­lung geschätzt, wie hoch ihr Liqui­di­täts­eng­pass in den auf die Antrag­stel­lung fol­gen­den drei Mona­ten sein wür­de. Jetzt gilt es zu prü­fen, ob die dama­li­ge Pro­gno­se tat­säch­lich so ein­ge­tre­ten ist. Dies ist ein wich­ti­ger Schritt zum Abschluss des Ver­fah­rens. Über die Online-Platt­form wer­den mög­li­che oder antei­li­ge Rück­zah­lun­gen regi­striert, falls 2020 zu viel Coro­na-Sofort­hil­fe aus­be­zahlt wur­de. Etwa­ige Rück­zah­lun­gen sind bis zum 30. Juni 2023 mög­lich. Eine schnel­le Rück­zah­lung noch im Jahr 2022 kann steu­er­li­che Vor­tei­le mit sich bringen.

Was müs­sen Unter­neh­men jetzt tun?

Unter­neh­men und Selb­stän­di­ge berech­nen zunächst ihren tat­säch­li­chen Liqui­di­täts­eng­pass für die drei Mona­te Bewil­li­gungs­zeit­raum im Jahr 2020. Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft, Lan­des­ent­wick­lung und Ener­gie bie­tet dazu wei­te­re Infor­ma­tio­nen und eine Online-Berech­nungs­hil­fe auf www​.sofort​hilfe​co​ro​na​.bay​ern. Das Ergeb­nis lässt sich in weni­gen Schrit­ten und Klicks über die Online-Platt­form eintragen.

Wer noch zu viel erhal­te­ne Sofort­hil­fe zurück­zah­len muss, hat dafür Zeit bis zum 30. Juni 2023. In beson­de­ren Ein­zel­fäl­len, bei denen ein Unter­neh­men oder Solo­selb­stän­di­ger den Rück­zah­lungs­be­trag bis zu die­sem Zeit­punkt nicht auf­brin­gen kann, ist ab Mit­te Juni 2023 die Ver­ein­ba­rung von Raten­zah­lun­gen möglich.

Wo gibt es Ant­wor­ten auf Fragen?

Das Baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um ver­öf­fent­licht auf www​.sofort​hilfe​co​ro​na​.bay​ern lau­fend aktua­li­sier­te Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen. Für Rück­fra­gen ist unter 089 57907066 eine Ser­vice­hot­line ein­ge­rich­tet. Fra­gen per E‑Mail wer­den unter info@​soforthilfecorona.​bayern.​de beant­wor­tet (unter Anga­be der soge­nann­ten MVO-Num­mer aus dem Erinnerungsschreiben).