Land­kreis Lich­ten­fels star­tet Wildgänsemanagement

331 - 2022_10_04_PM_Auftakt - Gänsemanagement (c) Bayerischer Bauernverband Lichtenfels
Mit ihrem großen Appetit richten die Wildgänse auf gewässernahen Feldern teilweise große Schäden an. Das Bild zeigt rechts die normale Entwicklung von Gerste, links Fraßschäden. Foto: Bayerischer Bauernverband Lichtenfels / Gabriel Lieb

Grau­gän­se, Kana­da­gän­se und Nil­gän­se brei­ten sich auch im Land­kreis Lich­ten­fels aus. Um Kon­flik­ten mit der Land­wirt­schaft, dem Tou­ris­mus und dem Natur­schutz vor­zu­beu­gen, initi­iert das Land­rats­amt Maß­nah­men, die ab dem kom­men­den Jahr umge­setzt wer­den sollen.

Die im Land­kreis vor­kom­men­den Wil­gän­se waren ursprüng­lich kei­ne in Bay­ern hei­mi­schen Arten. Ihr Brut­be­stand lässt sich viel­mehr auf Ein­bür­ge­run­gen zurück­füh­ren. Gera­de in den ver­gan­ge­nen Jah­ren haben sich die Vögel am gesam­ten Ober­main stark aus­ge­brei­tet. Einer­seits freu­en sich vie­le Men­schen über Beob­ach­tun­gen von Wild­gän­sen in der Land­schaft. Ande­rer­seits kön­nen Wild­gän­se aber auch Fraß­schä­den auf land­wirt­schaft­lich genutz­ten Flä­chen ver­ur­sa­chen, Bade­strän­de ver­un­rei­ni­gen und in Kon­kur­renz zu hei­mi­schen Vogel­ar­ten tre­ten, wenn es um die Suche nach geeig­ne­ten Brut­plät­zen geht.

Das führt zu Kon­flik­ten, die durch ziel­ge­rich­te­te Maß­nah­men ent­schärft wer­den kön­nen und sol­len. Damit sie Erfolg haben, müs­sen aber vie­le Akteu­re zusam­men­wir­ken. Um dies anzu­sto­ßen, unter­stützt und berät das Land­rats­amt künf­tig Jäger, Jagd­ge­nos­sen­schaf­ten, Land­wir­te und Kom­mu­nen bei der Umset­zung geeig­ne­ter und aus­ge­wo­ge­ner Maßnahmen.

Alle Belan­ge berücksichtigen

Land­rat Chri­sti­an Meiß­ner beton­te bei der Auf­takt­ver­an­stal­tung zum Wild­gän­se­ma­nage­ment im Land­kreis Lich­ten­fels, wie wich­tig es ist, alle betrof­fe­nen Belan­ge zu berück­sich­ti­gen: „Das Wil­gän­se­ma­nage­ment kann nur funk­tio­nie­ren, wenn die Belan­ge des Natur- und Arten­schut­zes, der Jagd und der Land­wirt­schaft in Ein­klang gebracht wer­den kön­nen. Nicht alle Maß­nah­men sind an allen Orten umsetz­bar und nicht alle Schä­den wer­den voll­um­fäng­lich ver­mie­den wer­den kön­nen. Um ein aus­ge­wo­ge­nes Ergeb­nis zu erzie­len, müs­sen alle Akteu­re mit­zie­hen. Sonst wer­de das Pro­jekt nicht erfolg­reich sein.“

Die Pro­ble­me mit den Gän­sen sind nicht nur im Land­kreis Lich­ten­fels bekannt. Bereits seit dem Jahr 2014 wer­den in zwei Pilot­pro­jek­ten am Alt­mühl­see und im Main­tal zwi­schen Vier­eth-Trun­stadt und Sand am Main Lösun­gen durch die Lan­des­an­stalt für Land­wirt­schaft zusam­men mit den dor­ti­gen Akteu­ren erar­bei­tet und umge­setzt. Jut­ta Rei­chel, eine Jagd­päch­te­rin im Pro­jekt­ge­biet im Main­tal, und Klaus Pieroth als Ver­tre­ter des Kreis­ver­bands Hass­ber­ge des Baye­ri­schen Bau­ern­ver­bands berich­te­ten bei der Auf­takt­ver­an­stal­tung von der Arbeit im Main­tal: Die Pro­jekt­ar­beit wird dort von einer Steue­rungs­grup­pe mit vie­len Mit­glie­dern begleitet.

Pro­ble­me sol­len durch Jagd, Gele­ge­be­hand­lung, Ver­grä­mung und Flä­chen­ma­nage­ment ange­gan­gen werden

Eine her­aus­ra­gen­de Kom­po­nen­te bil­det die Jagd auf die Gän­se, wobei auch Anträ­ge auf Schon­zeit­auf­he­bun­gen bei der unte­ren Jagd­be­hör­de gestellt wer­den. Dadurch soll sich nicht nur die Anzahl der Indi­vi­du­en ver­rin­gern, son­dern auch ein Ver­grä­mungs­ef­fekt erzielt wer­den. Zukünf­tig will man auch auf die Gele­ge­be­hand­lung set­zen. Dabei wird der Embryo im Ei zum Bei­spiel durch Anste­chen des Eis in sei­ner Ent­wick­lung gestoppt. Durch eine Ände­rung im Baye­ri­schen Jagd­ge­setz ist die­ser Ein­griff unter stren­gen Vor­aus­set­zun­gen mög­lich. Der Bau­ern­ver­band lässt gleich­zei­tig die Fraß­schä­den schät­zen, um ziel­ge­rich­te­te Maß­nah­men durch­füh­ren zu können.

Nach der Vor­stel­lung der dor­ti­gen Pro­jekt­ar­beit wur­de bera­ten, wie ein Gän­se­ma­nage­ment im Land­kreis Lich­ten­fels aus­se­hen könn­te: Mar­tin Gol­ler, ein erfah­re­ner Feder­wild­jä­ger, berich­te­te, dass ein Zusam­men­wir­ken von inten­si­ve­rer Jagd und Gele­ge­be­hand­lung zum Erfolg füh­ren könn­te. Dazu müss­ten jedoch vor­ran­gig die ein­zel­nen Jagd­aus­übungs­be­rech­tig­ten in den Pro­blem­re­vie­ren ein­ge­bun­den werden.

Unter­stüt­zung für Landwirte

Johan­na Reihs von der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de wies dar­auf hin, dass die Gän­se gera­de bei inten­si­ve­ren Ver­grä­mungs­maß­nah­men auch Rück­zugs­or­te benö­ti­gen. Sind die­se auf land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen, kön­ne der Land­wirt durch den Abschluss von Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gram­men oder über das Kul­tur­land­schafts­pro­gramm unter­stützt wer­den. Ziel müs­se es sein, die Schä­den zu redu­zie­ren. Zur Erfolgs­kon­trol­le sei ein beglei­ten­des Moni­to­ring der Schä­den und der Wild­gans­ent­wick­lung erforderlich.

Die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Emmi Zeul­ner freu­te sich über die Initi­ie­rung des Pro­jekts und stell­te in Aus­sicht, dass sie die Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­rin für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und For­sten, Michae­la Kani­ber, ein­la­den wer­de, um ihr das Pro­jekt vor­zu­stel­len und um die not­wen­di­ge Unter­stüt­zung durch den Frei­staat Bay­ern zu erbitten.

Die Maß­nah­men, die im Land­kreis Lich­ten­fels ange­gan­gen wer­den sol­len, fass­te Land­rat Chri­sti­an Meiß­ner wie folgt zusam­men: „Der Land­kreis wird sich auf den Weg machen und den Jagd­ge­nos­sen­schaf­ten einen Bera­ter benen­nen, der dabei hilft, das Gän­se­ma­nage­ment vor Ort zu initi­ie­ren. Das Augen­merk wird dabei zunächst auf den am stärk­sten betrof­fe­nen Gebie­ten lie­gen. Gleich­zei­tig wer­den wir auch die Gele­ge­be­hand­lung als zusätz­li­che Maß­nah­me in das Manage­ment inte­grie­ren. Um das Pro­jekt anzu­sto­ßen, ste­hen finan­zi­el­le Mit­tel bereit. Lang­fri­stig muss das Pro­jekt aller­dings zum Selbst­läu­fer wer­den, wes­halb die Jagd­ge­nos­sen­schaf­ten vor Ort, die Land­wir­tin­nen und Land­wir­te sowie die Jäge­rin­nen und Jäger beson­ders gefor­dert sind. Wie groß das Inter­es­se und die Not­wen­dig­keit von Maß­nah­men sind, wer­den wir dar­an erken­nen, ob die Hil­fe des Land­krei­ses in den ein­zel­nen Gebie­ten abge­ru­fen wird.“