Bay­reu­ther Gemein­schaft stellt Antrag zum Rat­haus II-Umzug: Sozi­al­amt soll mög­lichst zen­tra­le und räum­li­che Kon­zen­tra­ti­on erfahren

Die Frak­ti­on Bay­reu­ther Gemein­schaft stellt einen Antrag zum Umzug Rat­haus II, Zen­tra­le Bür­ger­be­ra­tung in der Schloss Galerie

In einem Antrag der BG Frak­ti­on Bay­reu­ther Gemein­schaft heißt es wörtlich:

Antrag nach § 15 GO – Umzug Rat­haus II, Zen­tra­le Bür­ger­be­ra­tung in der Schloss Galerie

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

am 20.2.22. habe ich einen Antrag auf Bericht­erstat­tung zur Gesamt­si­tua­ti­on rund um das Rat­haus II und des­sen Umzug gestellt. Die­ser Antrag ist offen­bar noch in Arbeit.

Bei der vor­lie­gen­den Anfra­ge geht es um eine Kon­kre­ti­sie­rung und um Abhil­fe­vor­schlä­ge zur Über­win­dung des der­zei­ti­gen Still­stan­des rund um die Umzugs­pla­nung; bei­de bit­te ich im Zusam­men­hang zu sehen und zu bearbeiten.

Der Sach­ver­halt in Stichpunkten:

• Das Rat­haus II als jahr­zehn­te­al­te Inte­rims­lö­sung ist eine ener­ge­ti­sche Rui­ne. Jede wei­te­re Inve­sti­ti­on ist ver­lo­re­nes Geld.

• Dass die bau­li­che Ent­wick­lung der „Neu­en Mit­te Kreuz“ u.a. erst nach einem Umzug des Rat­hau­ses II mög­lich ist, ist bekannt.

• Ent­schei­dend und dring­lich ist jedoch die aktu­el­le und sich rasch anspan­nen­de Situa­ti­on rund um das Sozialamt:

• Es besteht ein ganz erheb­li­cher Raum- und Per­so­nal­be­darf für die Sozia­len Ämter, der Umfang der Auf­ga­ben ist gera­de­zu gro­tesk explo­diert, durch die Ukrai­ne­kri­se und wird wei­ter anwach­sen durch gesetz­li­che Vor­ga­ben, wie z.B. das 3. Ent­la­stungs­ge­setz (z.B. Ver­drei­fa­chung der Anspruchs­be­rech­tig­ten für Wohn­geld; bei glei­chem Per­so­nal­stand wür­de sich z.B. die Bear­bei­tung der Anträ­ge von 6 Wochen auf 6 Mona­te erhö­hen.) Von Pla­nun­gen, wei­te­re Auf­ga­ben von den Krei­sen auf die Städ­te zu über­tra­gen ganz zu schweigen.

• Die vor­ge­se­he­ne Neu­struk­tu­rie­rung der Sozia­len Ämter inklu­si­ve Jugend­amt („SIWI“) wird zu einer effi­zi­en­ten Kon­zen­tra­ti­on der Abtei­lun­gen mit viel Par­tei­ver­kehr füh­ren. Dazu braucht es unbe­dingt ergo­no­mi­sche bau­li­che Struk­tu­ren, mit kur­zen Wegen für die­je­ni­gen, die per­sön­lich kom­men (müs­sen) und eine gute Erreich­bar­keit für ÖPNV Nutzer.

• Die­se Ämter mit viel Bür­ger­kon­tak­ten in einem zen­tra­len und leicht erreich­ba­ren Gebäu­de zu kon­zen­trie­ren ist nur fol­ge­rich­tig und von Vor­teil für alle Beteiligten.

Mit der Schloss­ga­le­rie haben wir ein Gebäu­de in städ­ti­schem Besitz, das voll­um­fäng­lich nutz­bar ist und vie­le Anfor­de­run­gen erfül­len würde:

• Ca 4 800 qm Nutzfläche

• Bar­rie­re­frei­heit, Nutz­bar­keit der (lei­der weni­gen) Auf­zü­ge auch für Rollstühle,

• Zen­tra­le und gut erreich­ba­re Lage.

Aus der Schloss­ga­le­rie kann eine „Bür­ger-Gale­rie“ wer­den mit einer gro­ßen Betreu­ungs­zo­ne im Foy­er, in der vie­le Vor­gän­ge direkt erle­digt wer­den könnten.

Alter­na­tiv ist eine Ansied­lung im Rat­haus I zu über­le­gen, aller­dings räum­lich ein­ge­schränk­ter und mit dann not­wen­di­ger Aus­sied­lung dor­ti­ger Dienststellen.

Wir alle wis­sen, dass jed­we­de Neu­bau­maß­nah­men sehr viel Pla­nungs­zeit brau­chen und bei der der­zei­ti­gen Kas­sen­la­ge und den Bau­prei­sen nicht wirk­lich über­schau­bar umzu­set­zen sind. Die ange­spann­te Per­so­nal­la­ge tut ein Übriges.

Hand­lungs­be­darf besteht aber jetzt und zwar dringend.

Die Anmie­tung oder gar der Ankauf geeig­ne­ter Räum­lich­kei­ten (z.B. Wil­helm-Pitz-Stra­ße, auch viel Park­plät­ze) ist eine Mög­lich­keit, vor­über­ge­hend oder auf län­ge­re Zeit Raum zu schaf­fen. Hier könn­ten die Dienst­stel­len ein­zie­hen, die weni­ger oder kaum Publi­kums­ver­kehr haben.

Mein Antrag lau­tet ange­sichts der rea­len Zwänge:

1. Der Stadt­rat möge beschlie­ßen, dass das Sozi­al­amt in sei­ner neu­en Struk­tur (SIWI) eine mög­lichst zen­tra­le und alle Dienst­stel­len umfas­sen­de räum­li­che Kon­zen­tra­ti­on erfährt und beauf­tragt die Ver­wal­tung, zukunfts­fä­hi­ge Vor­schlä­ge zu machen, in erster Linie unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der Räum­lich­kei­ten in der Schloss­ga­le­rie. Not­wen­di­ge Kosten sind zu ermit­teln und im Haus­halt 2023 ein­zu­stel­len und zeit­nah zu genehmigen.

2. Zur Über­brückung der aktu­el­len Raum­not möge die Ver­wal­tung geeig­ne­te anzu­mie­ten­de oder käuf­lich zu erwer­ben­de Räum­lich­kei­ten hin­sicht­lich aller not­wen­di­gen Fak­to­ren über­prü­fen und dem Stadt­rat zur Ent­schei­dung vorlegen.

3. Die außer­or­dent­li­che Dring­lich­keit die­ses Vor­ge­hens wird bestätigt.

Bay­reuth, 25.9.22

Dr. Tor­sten Lan­ge, Stadt­rat der BG