Der Gemein­de­rat Kun­reuth beschäf­tig­te sich mit dem The­ma „Wachs­lei­chen“

„Wachs­lei­chen“ ein heik­les The­ma im Gemein­de­rat Kunreuth

von Tho­mas Weichert

Es war ein heik­les und sen­si­bles The­ma mit dem sich die Gemein­de­rä­te wäh­rend der jüng­sten Sit­zung im Rat­haus­saal beschäf­ti­gen muss­ten. Laut Tages­ord­nung ging es dabei ledig­lich um die Bera­tung über eine Ände­rung der Fried­hofs- und Bestat­tungs­sat­zung, ohne die Ände­rung dann schon gleich zu beschließen.

Hin­ter­grund der noch zu beschlie­ßen­den Sat­zungs­än­de­run­gen ist, dass in den bei­den Abtei­lun­gen des alten Wein­gar­ter Fried­hofs nach Ablauf der Ruhe­frist von 30 Jah­ren immer wie­der Sarg- und Lei­chen­tei­le gefun­den wur­den. Es geht qua­si dar­um, dass auf­grund der Boden­be­schaf­fen­heit (Lehm) des Got­tes­ackers die voll­stän­di­ge Ver­we­sung der Lei­chen auch nach Ablauf der Ruhe­frist nicht gewähr­lei­stet ist und bei Graböff­nun­gen immer wie­der auf Lei­chen­tei­le, man spricht dabei auch von „Wachs­lei­chen“ gesto­ßen wird. Unter einer Wachs­lei­che ist ein Leich­nam zu ver­ste­hen, der inner­halb eines nor­ma­ler­wei­se aus­rei­chen­den Zeit­raums nicht oder nicht voll­stän­dig ver­west ist. Die­ses Phä­no­men wird zuneh­mend zu einem Pro­blem für zahl­rei­che Fried­hofbe­trei­ber. So nun auch für die Gemein­de Kun­reuth, die den Fried­hof Wein­garts betreibt.

Wenn der Toten­grä­ber nicht ver­we­ste Lei­chen­tei­le fin­det, müss­ten die­se gebor­gen und dann ent­we­der ver­brannt oder umge­bet­tet wer­den. Eine Lösung wäre laut Bür­ger­mei­ster Ernst Stri­an (Demo­kra­tie), dass im alten Fried­hofs­teil künf­tig nur noch Urnen­be­stat­tun­gen zuge­las­sen wer­den. Dies sei jedoch ein heik­les The­ma, auch weil es Ein­sprü­che von eini­gen Bür­gern gäbe. Eine wei­te­re Opti­on wäre, ein ande­res Grab. Oder man erlaubt auf dem alten Fried­hof in Zukunft nur noch Erd­be­stat­tun­gen in einer Beton­gruft mit Be- und Ent­lüf­tung. Was natür­lich eine Erd­be­stat­tung wesent­lich ver­teu­ern würde.

Wie Stri­an mein­te, gäbe man das Pro­blem ledig­lich an die näch­ste Gene­ra­ti­on wei­ter, wenn man nicht gegen­steu­ert. Außer­dem habe der Toten­grä­ber bereits ange­kün­digt, dass er aus hygie­ni­schen und psy­cho­lo­gi­schen Grün­den auf dem alten Fried­hof kein Grab mehr öff­nen wolle.

Phil­ipp Ochs (JB) wuss­te zu berich­ten, das Leu­ten­bach ein ähn­li­ches Pro­blem hat. Die Mehr­ko­sten müss­ten die Ange­hö­ri­gen tra­gen. „Ich wür­de aber Erd­be­stat­tun­gen des­we­gen nicht von vorn­her­ein ver­bie­ten“, so Ochs. Im Zwei­fel kostet es eben dann mehr. Andre­as Antes (JB) gab ihm recht. Man müs­se die Opti­on der Erd­be­stat­tung bei­be­hal­ten und nicht nur Urnen­be­stat­tung vor­schrei­ben, sag­te er. „Das The­ma ist abso­lut hei­kel und wir soll­ten sehr sen­si­bel damit umge­hen“, so auch Bernd Wohl­hö­fer (Bür­ger­li­ste Ermreus).

Es läuft daher wohl auf eine Son­der­re­ge­lung hin­aus, die eine Sarg­be­stat­tung in die­sen bei­den Grab­fel­dern auf Antrag und bei Kosten­über­nah­me des Grab­nut­zungs­be­rech­tig­ten wei­ter­hin zulässt. Die neu­en Sat­zun­gen wer­den nun durch die Ver­wal­tung aus­ge­ar­bei­tet und wäh­rend einer näch­sten Sit­zung beschlossen.