Cobur­ger Grü­ne stel­len Antrag: Besu­che­rin­nen des Aqua­ria Coburg sol­len selbst ent­schei­den kön­nen, ob sie den Ober­kör­per bedecken wollen

Antrag: „Ände­rung der Bade­ord­nung für das Aqua­ria Coburg“

Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­mei­ster Sau­er­teig, sehr geehr­ter Kol­le­gin­nen des Stadt­ra­tes zu Coburg,

die Stadt­rats­frak­ti­on von Bünd­nis 90/​Die Grü­nen stellt fol­gen­den Antrag:

Ober­bür­ger­mei­ster Sau­er­teig wird in sei­ner Funk­ti­on als Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­der der SÜC Aqua­ria GmbH beauf­tragt, auf die Ände­rung der Bade­ord­nung des Aqua­ria Coburgs dahin­ge­hend ein­zu­wir­ken, dass alle Besu­che­rin­nen selbst ent­schei­den kön­nen, ob sie den Ober­kör­per bedecken wol­len oder nicht.

Begrün­dung:

In der Beant­wor­tung vom 24. Juni 2022 unse­rer Anfra­ge vom 21. Juni 2022 wies die SÜC Aqua­ria GmbH dar­auf­hin, dass die Bade­ord­nung des Aqua­ria Coburg „eine ent­spre­chen­de, übli­che Bade­klei­dung“ vor­sieht. „Das Bade­per­so­nal ent­schei­det dar­über, ob die Bade­be­klei­dung die­sen Anfor­de­run­gen ent­spricht. Aktu­ell wür­de das Biki­ni­ober­teil zur Bade­be­klei­dung zäh­len.“ Im Wan­del der Zeit hat sich auch die Bade­be­klei­dung immer wie­der ver­än­dert. Aktu­ell ste­hen wir vor den Her­aus­for­de­run­gen, wie wir wert­schät­zend und auch mög­lichst dezent mit den Anfor­de­run­gen der ver­schie­de­nen Geschlech­ter und Geschlechts­zu­ge­hö­rig­kei­ten oder auch Non-Bina­ri­tät umge­hen kön­nen, ohne betrof­fe­ne Men­schen zu dis­kri­mi­nie­ren und auszugrenzen.

Somit ist ein wei­te­rer Schritt in Sachen Selbst­be­stim­mung und Gleich­wer­tig­keit für alle Men­schen in Coburg wich­tig – und sei es nur die eige­ne Ent­schei­dung, in wel­cher Beklei­dung das Schwimm­bad besucht wer­den darf. Die Fra­ge, war­um die weib­li­che Brust bedeckt wer­den muss, die männ­li­che aber nicht, ist hier genau­so zu beant­wor­ten, wie Men­schen, wel­che kei­nem oder einem ande­ren Geschlecht zuge­ord­net wer­den, mit den Auf­la­gen einer „übli­chen“ Bade­be­klei­dung umge­hen sol­len. Die Scham und die Ableh­nung von Nackt­heit sind aner­zo­gen und gesell­schaft­lich ver­an­kert. Hier müs­sen sich Frau­en und Men­schen mit non-binä­rem oder Trans­gen­der-Hin­ter­grund beu­gen und kön­nen nicht frei über sich und ihren Kör­per ent­schei­den. Das Argu­ment, dass eine ent­blöß­te, weib­li­che Brust anstö­ßig und stö­rend emp­fun­den wird, ist nicht zuläs­sig, emp­fin­den doch auch so manch ande­re Men­schen Bier­bäu­che, behaar­te Rücken oder Tat­toos als unäs­the­tisch. Die­se müs­sen aber im Gegen­zug auch nicht ver­hüllt wer­den und das ist auch rich­tig! Umge­kehrt lässt es aber den Schluss zu, dass hier mit zwei­er­lei Maß gemes­sen wird und das muss als Dis­kri­mi­nie­rung emp­fun­den werden.

Coburg wäre mit der Ein­füh­rung einer gleich­be­rech­tig­ten Bade­be­klei­dung in bester Gesell­schaft. In der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen wur­de von SPD und Bünd­nis 90/​Die Grü­nen der glei­che Antrag gestellt. Die Chan­cen für die­sen ste­hen laut ört­li­cher Pres­se sehr gut!

Wir bit­ten Sie nun aus den genann­ten Grün­den, dem Antrag auf Beauf­tra­gung des Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den, die Haus- und Bade­ord­nung dahin­ge­hend zu ändern, dass Besu­che­rin­nen des Schwimm­ba­des in Coburg selbst dar­über ent­schei­den kön­nen, ob und wie sie ihren Ober­kör­per bedecken wol­len und nicht gezwun­gen sind, sich in ein sepa­ra­tes Abteil ohne Was­ser­zu­gang (FKK-Bereich) zurück­zu­zie­hen oder dann hier zur völ­li­gen Nackt­heit gezwun­gen wer­den, zuzustimmen.

Im Namen der Fraktion

Mela­nie Becker

Kevin Klüg­lein

Wir wei­sen aus­drück­lich dar­auf hin, dass auf­grund der Gen­der­ge­rech­tig­keit in Ver­wen­dung der weib­li­chen Form per­so­nen­be­zo­ge­ner Nomen alle ande­ren Geschlechts­for­men gleich­wer­tig impli­ziert und nur zur bes­se­ren Les­bar­keit und Ver­ständ­lich­keit nicht aus­ge­schrie­ben sind.