Bay­reuth: Amt für Umwelt- und Kli­ma­schutz macht auf umwelt­freund­li­che Ent­sor­gungs­an­ge­bo­te aufmerksam

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Abla­ge­rung von Gar­ten­ab­fäl­len in frei­er Natur

Bei der Stadt Bay­reuth gehen immer wie­der Beschwer­den ein, dass Gar­ten­ab­fäl­le auf angren­zen­de Grund­stücke im Außen­be­reich gebracht und dort abge­la­gert wer­den. Sol­che Abla­ge­run­gen bie­ten nicht nur einen unschö­nen Anblick. Durch ver­rot­ten­des Gras und Laub kön­nen auch unan­ge­neh­me Gerü­che ent­ste­hen. Gar­ten­ab­fäl­le dür­fen, wie zum Bei­spiel auch Haus- oder Sperr­müll, nur in hier­für zuge­las­se­nen Anla­gen und Ein­rich­tun­gen behan­delt oder abge­la­gert wer­den. Ins­be­son­de­re die Besei­ti­gung in der Nähe von Gewäs­sern oder gar im Gewäs­ser sel­ber ist aus Grün­den des Umwelt­schut­zes strikt verboten.

Die Stadt Bay­reuth bie­tet zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten an, um pflanz­li­che Abfäl­le aus Haus­gär­ten mög­lichst ein­fach zu ent­sor­gen. Wer sie auf dem eige­nen Grund­stück kom­po­stiert, der erhält sogar einen Nach­lass von 16 bis 18 Pro­zent auf die jähr­li­che Abfall­ge­bühr. An den Kom­post­plät­zen am Buch­stein und am Bind­la­cher Berg kann zudem ein­mal pro Monat bis zu einem Kubik­me­ter locker geschich­te­tes Mate­ri­al kosten­los abge­ge­ben wer­den. Grö­ße­re Men­gen wer­den gegen Ent­gelt ange­nom­men. Im Früh­jahr und Herbst besteht die Mög­lich­keit, bis zu zwei Kubik­me­ter Gar­ten­ab­fäl­le an vor­ge­ge­be­nen Sam­mel­stel­len im Stadt­ge­biet abzu­ge­ben. An den Sam­mel­ta­gen wer­den an den Kom­post­plät­zen am Buch­stein und am Bind­la­cher Berg Gar­ten­ab­fäl­le kosten­los in jeder Men­ge ange­nom­men. Gewer­be­be­trie­be dür­fen nur in haus­halts­üb­li­chen Men­gen anlie­fern. Gar­ten­ab­fäl­le kön­nen bis zu einer Men­ge von 0,5 Kubik­me­ter auch kosten­los im städ­ti­schen Wert­stoff­hof, Dros­sen­fel­der Stra­ße 4, abge­lie­fert werden.

Außer­dem dür­fen pflanz­li­che Abfäl­le, ins­be­son­de­re Laub, Gras und Moos, auch auf den Grund­stücken, auf denen sie ange­fal­len sind, ver­rot­ten. Es muss jedoch sicher­ge­stellt sein, dass die Nach­bar­schaft hier­bei nicht durch unan­ge­neh­me Gerü­che belä­stigt wird.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma gibt es online unter www​.abfall​be​ra​tung​.bay​reuth​.de oder beim Stadt­bau­hof, Tele­fon 0921 25–1848.