Gemein­de­rat Ober­tru­bach beschließt Sportförderrichtlinie

Die letz­te Zusam­men­kunft des Ober­tru­ba­cher Gemein­de­ra­tes vor der Som­mer­pau­se hat­te es mit einer Län­ge von über vier Stun­den noch ein­mal in sich. Im Mit­tel­punkt des Gesche­hens stand dies­mal die gemeind­li­che Sport­för­de­rung. Im ver­gan­ge­nen Jahr lagen dem Gemein­de­rat Anträ­ge des TSV Geschwand und der SpVgg Ober­tru­bach vor, die bei­de um finan­zi­el­le Unter­stüt­zung eines Bau­pro­jek­tes gebe­ten hatten.

Der TSV Geschwand hat sein Sport­heim seit 2021 auch mit zahl­lo­sen Stun­den ehren­amt­li­cher Arbeit bereits erwei­tert, vor allem um den in der Kreis­li­ga gel­ten­den Vor­schrif­ten genü­ge zu lei­sten. Die SpVgg Ober­tru­bach hin­ge­gen ist noch in der Pla­nung der ener­ge­ti­schen Sanie­rung der ver­eins­ei­ge­nen Turn­hal­le am Sport­heim. Um für die Behand­lung der­ar­ti­ger Anträ­ge und der Sport­för­de­rung im All­ge­mei­nen eine gemein­sa­me Linie zu fin­den, wur­de die Erstel­lung einer gemeind­li­chen Sport­för­der­richt­li­nie vereinbart.

Bereits andert­halb Stun­den vor Beginn der eigent­li­chen Sit­zung kam der Gemein­de­rat mit Ver­tre­tern der fünf Sport­ver­ei­ne aus der Gemein­de zusam­men, um den Ent­wurf einer Sport­för­der­richt­li­nie zu dis­ku­tie­ren. Die­ser Ent­wurf sah vor, dass die Gemein­de im Rah­men ihrer Mög­lich­kei­ten und unter Berück­sich­ti­gung von Ver­hält­nis­mä­ßig­kei­ten frei­wil­li­ge Lei­stun­gen zur Unter­stüt­zung des Brei­ten­spor­tes lei­stet. Rechts­an­sprü­che könn­ten aus der Richt­li­nie nicht abge­lei­tet wer­den. Um als för­de­rungs­fä­hig betrach­tet zu wer­den, müs­sen die fünf nament­lich genann­ten Sport­ver­ei­ne aus der Gemein­de (TSC Bärn­fels, TSV Geschwand, SpVgg Ober­tru­bach, SV Wolfs­berg und Schüt­zen­gil­de Tru­bach­tal) bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ent­spre­chen, also beisüiels­wei­se im Ver­eins­re­gi­ster ein­ge­tra­gen sein, eine Min­dest­mit­glie­der­zahl auf­wei­sen und von die­sen Mit­glie­dern Bei­trä­ge in ange­mes­se­ner Höhe erhe­ben. Umge­kehrt erhal­ten die Ver­ei­ne dann künf­tig Betriebs- und unter Umstän­den auch Inve­sti­ti­ons­zu­schüs­se. Der Betriebs­zu­schuss soll eine jähr­li­che an der Mit­glie­der­zahl ori­en­tier­te Hil­fe dar­stel­len und auch die Kosten für die Nut­zung der Sport­hal­le in Göß­wein­stein sol­len von der Gemein­de über­nom­men wer­den. Der Inve­sti­ti­ons­zu­schuss wie­der­um soll Ver­ei­ne bei der Siche­rung oder Ent­wick­lung ihres Bestan­des unter­stüt­zen und kann recht indi­vi­du­ell bemes­sen wer­den. In der Sit­zung beschloss der Gemein­de­rat den Erlass die­ser Richt­li­nie einstimmig.

Im Wei­te­ren nun muss­te das Gre­mi­um über die Anträ­ge der Sport­ver­ei­ne aus Geschwand und Ober­tru­bach befin­den. Ein­stim­mig beschloss der Rat, dem Antrag des TSV Geschwand, dem Kosten in Höhe rund 65.000 Euro für den Anbau ent­stan­den sind, nach der Richt­li­nie einen Inve­sti­ti­ons­zu­schuss von 10.000 Euro zu gewäh­ren. Die Dis­kus­si­on des Antra­ges der SpVgg Ober­tru­bach, die mit Kosten von über 200.000 Euro plant, gestal­te­te sich lang­wie­ri­ger. Wäh­rend meh­re­re Rats­mit­glie­der um Roland Wöl­fel (BW-GO) für eine gemeind­li­che Unter­stüt­zung war­ben, zeig­ten sich ande­re skep­tisch, ob die Kosten­schät­zung rea­li­stisch sei. Ins­be­son­de­re Tho­mas Laitsch (DGH) und Ben­ja­min Dre­sel (ABL) for­der­ten sowohl ein Nut­zungs­kon­zept als auch ein ener­ge­ti­sches Kon­zept für das Pro­jekt. Mit die­sen bei­den Gegen­stim­men wur­de jedoch eine Zuwen­dung nach der Richt­li­nie ver­teilt über drei Jah­re in Aus­sicht gestellt, was bedeu­tet, dass der Antrag­stel­ler zunächst die Kosten bele­gen und die ange­kün­dig­ten Stel­lung­nah­men der Ener­gie­be­ra­ter vor­le­gen muss.