Der „Was­ser­streit“ von Egloff­stein – Ist schon bald wie­der Was­ser im Kneippbecken?

Ist schon bald wieder Wasser in der Kneippanlage? Foto: Thomas Weichert
Ist schon bald wieder Wasser in der Kneippanlage? Foto: Thomas Weichert

Son­ne und Som­mer satt und kein Was­ser in der Egloff­stei­ner Kneipp­an­la­ge die für etwas Abküh­lung sor­gen könn­te. Dar­auf mach­te uns unser Leser Wer­ner Elsel auf­merk­sam und bat den FT sich der Sache anzu­neh­men. Dass heu­er kein Was­ser im Kneipp­becken ist, ist inzwi­schen Orts­ge­spräch in Egloff­stein. Laut Elsel wur­de die Was­ser­zu­fuhr zum Kneipp­bad durch einen Anlie­ger, über des­sen Grund­stück das Was­ser der gemeind­li­chen Quel­le seit etwa 80 Jah­ren geführt wird, gesperrt.

„Damit ist die bei Ein­woh­nern und Tou­ri­sten belieb­te Anla­ge nicht benutz­bar, was beson­ders in der jet­zi­gen Hit­ze­pe­ri­ode ein Ver­lust an Lebens­qua­li­tät im Luft­kur­ort ist“, sagt Elsel, der selbst schon bei den Anlie­gern vor­stel­lig wur­de und sich auch an Bür­ger­mei­ster Ste­fan Förtsch (CSU) wen­de­te. „Die Abschal­tung der Was­ser­durch­lei­tung, ohne ein rechts­kräf­ti­ges Urteil abzu­war­ten, ist als Selbst­ju­stiz zu wer­ten. Vor die­sem Hin­ter­grund bit­te ich die Gemein­de, vor Gericht eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung zu erwir­ken“, schrieb Elsel außer­dem an den Bürgermeister.

Auf der gemeind­li­chen Home­page ist dazu zu lesen, dass die Kneipp­an­la­ge der­zeit nur sehr ein­ge­schränkt betrie­ben wer­den kann, da die seit Jahr­zehn­ten bestehen­de Zulei­tung des Quell­was­sers auf einem Pri­vat­grund­stück plötz­lich und eigen­mäch­tig von den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern abge­dreht wur­de. Den Mit­ar­bei­tern des Mark­tes Eggloff­stein sei­en bereits straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen im Fal­le des Betre­tens des Grund­stücks ange­droht wor­den, heißt es wei­ter auf der Gemein­de­sei­te zur Kneippanlage.

Die­se Dar­stel­lung weist einer der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ent­schie­den zurück. „Die Behaup­tung, dass Tei­le unse­rer Fami­lie den Gemein­de­mit­ar­bei­tern recht­li­che Kon­se­quen­zen ange­droht hät­ten ist falsch. Das haben wir nie getan“, so der Grund­be­sit­zer. Inzwi­schen hat sowohl die Gemein­de als auch die betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer einen Anwalt beauf­tragt um eine ein­ver­nehm­li­che außer­ge­richt­li­che Lösung im „Was­ser­streit“ her­bei­zu­füh­ren. Die­se Lösung steht nun offen­bar kurz bevor, wie einer der Anlie­ger unse­rer Zei­tung auf Nach­fra­ge bestä­tig­te. „Wir wol­len eine schö­ne Lösung bekom­men, dar­an ist uns sehr gele­gen“, sagt der Grund­stücks­nach­bar von Frei­bad und Kneippanlage.

Was ihn ärgert ist zum einen der Ein­trag auf der Home­page der Gemein­de und zum ande­ren, das Infos lücken­haft an die Öffent­lich­keit gege­ben wur­den. Im Grun­de gin­ge es nur dar­um, dass der alte Ver­trag über die Heids­quel­le wei­ter­hin bestand hat, betont der Nach­bar. Die­ser Ver­trag besagt, das für den sym­bo­li­schen Preis von einem Euro pro Jahr das Was­ser aus der Heids­quel­le, die spä­ter durch einen neu­en Besit­zer der Gemein­de geschenkt wur­de, durch das Grund­stück der nun neu­en Besit­zer gelei­tet wer­den darf. Die aktu­el­le Mise­re begann vor über 80 Jah­ren, als die Gemein­de das Frei­bad gebaut hat. Damals wur­de das Was­ser dafür aus der Heids­quel­le ent­nom­men und durch Pri­vat­grund gelei­tet, ohne eine Grund­dienst­bar­keit ein­tra­gen zu las­sen. Über die Was­ser­ent­nah­me wur­de 1955 zwi­schen Frau Heid und der Gemein­de ein Ver­trag geschlos­sen. Kern­punkt war, dass das Frei­bad das Was­ser von der damals noch auf Frau Heids Grund­stück ent­sprin­gen­den Quel­le für eine Jah­res­ge­bühr von einer D‑Mark erhält. Die­ser Ver­trag ver­län­ger­te sich auto­ma­tisch jedes Jahr, auch mit den Rechts­nach­fol­gern. Im Rah­men des Neu­baus eines Hau­ses wur­de die Lei­tung spä­ter erneu­ert und zur bes­se­ren Was­ser­ent­nah­me eine War­tungs­häus­chen errich­tet. Damals noch auf einem Pri­vat­grund­stück, das nun heu­te samt Quel­le der Gemein­de gehört. Als die jet­zi­gen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer 2018 das Heid­sche Grund­stück erwar­ben, gin­gen sie davon aus, dass sie auch die Quel­le mit gekauft haben. „Anfang 2020 beauf­trag­te die Gemein­de das Ver­mes­sungs­amt mit der Grenz­fest­stel­lung, nach­dem der Was­ser­zu­lauf zum Frei­bad und zur Kneipp­an­la­ge bereits 2019 mani­pu­liert wor­den sei“, teilt dazu Bür­ger­mei­ster Förtsch mit. Am 8. Janu­ar 2020 bestä­tig­te das Ver­mes­sungs­amt, dass die Quel­le zwei­fels­oh­ne auf einem gemein­de­ei­ge­nen Grund­stück liegt und somit dem Markt Egloff­stein gehört. Bereits im Okto­ber 2019 habe sich der Markt Egloff­stein auch um die Ein­tra­gung eines Lei­tungs­rech­tes in Form einer Grund­dienst­bar­keit geküm­mert. Dazu war bereits ein Notar­ter­min anbe­raumt, der jedoch von den Ver­trags­part­nern kurz­fri­stig abge­sagt wur­de, weil noch juri­sti­scher Bera­tungs­be­darf bestand, so Förtsch. Kurz danach sei ihm von den Ver­trags­part­nern das Ver­trau­en ent­zo­gen wor­den. Wei­te­re Ver­hand­lun­gen durch sei­nen Stell­ver­tre­ter und einen Gemein­de­rat führ­ten in der Fol­ge auch zu kei­nem Ergebnis.

„Um die Emo­tio­nen aus der Ange­le­gen­heit her­aus­zu­be­kom­men, haben sowohl der Markt Egloff­stein als auch die bei­den betrof­fe­nen Fami­li­en mitt­ler­wei­le ihren jewei­li­gen Anwäl­ten die Ver­hand­lungs­füh­rung über­ge­ben“, so Förtsch. Laut Förtsch und laut des einen Grund­stücks­be­sit­zers ste­hen die­se Ver­hand­lun­gen nun kurz vor einem guten Abschluss. Bei­de Par­tei­en beto­nen, dass sie eine schnel­le ein­ver­nehm­li­che Lösung und einen aktua­li­sier­ten Ver­trag haben wol­len, der sich nach dem Ursprungs­ver­trag rich­tet. „Auch uns ist es dar­an sehr gele­gen, dass in der Kneipp­an­la­ge und spä­ter im Frei­bad wie­der Was­ser ist“, sagt der Grundstücksnachbar.