Fried­hofs­ge­büh­ren in Kirch­eh­ren­bach steigen

Der Friedhof in Kirchehrenbach. Foto: Thomas Weichert
Der Friedhof in Kirchehrenbach. Foto: Thomas Weichert

Alles wird teu­rer. So nun auch die Fried­hofs­ge­büh­ren in Kirch­eh­ren­bach nach­dem die Gemein­de für den gemeind­li­chen Got­tes­acker von 2014 bis 2020 ein Defi­zit in Höhe von 64.236 Euro geschrie­ben hat. Die jähr­li­chen durch­schnitt­li­chen Unter­halts­ko­sten für den alten und neu­en Fried­hof lie­gen bei 47.764 Euro die schon lan­ge nicht mehr Grab­nut­zungs­ge­büh­ren gedeckt wer­den können.

Ein Haupt­grund liegt vor allem auch dar­in begrün­det, das sich die Bestat­tungs­kul­tur – weg von Erd­be­stat­tun­gen, hin zu Urnen­grä­bern – in den letz­ten Jah­ren ver­än­dert hat. Durch Urnen­grä­ber nimmt die Gemein­de jedoch wesent­lich weni­ger ein als durch ein bis­her tra­di­tio­nel­les Erd­grab. Ver­wal­tungs­rat Kle­mens Denz­ler hat sich daher inten­siv mit dem Pro­blem der Kosten­un­ter­deckung befasst und eine neue Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on nach der so genann­ten „Äqui­va­lenz­zif­fern­me­tho­de“ durch­ge­führt, wodurch sich nun ein Kosten­fak­tor in Höhe von 41,94 Euro je Berech­nungs­ein­heit ergab. Die jähr­li­che zukünf­ti­ge Grab­ge­bühr errech­net sich nun durch eine Mul­ti­pli­ka­ti­on die­ses Wer­tes je Berech­nungs­ein­heit mit der Gesamt­äqui­va­lenz­zif­fer für die jeweils ver­an­lag­te Grab­art. Für ein Dop­pel­grab im alten Fried­hofs­teil wer­den nach Denz­lers Berech­nung zum Bei­spiel in Zukunft 159 Euro fäl­lig, im neu­en Fried­hofs­teil 170 Euro. Eine Drei­fach­grab­stät­te kostet nun jähr­lich 239 Euro, eine Urnen­grab­stät­te 98 Euro, eine Urnen­rohr­grab­stät­te 56 Euro und am gün­stig­sten ist ein anony­mes Urnen­grab mit 35 Euro. Das Aus­he­ben und Ver­fül­len einer Grab­stät­te kostet künf­tig 800 Euro, einer Kin­der­grab­stät­te die Hälf­te und für alle For­men der Urnen­grab­stät­ten wer­den für deren Anla­ge 300 Euro fäl­lig. Dann gibt es noch Gebüh­ren für die Benut­zung des Lei­chen­hau­ses, Strei­fen­fun­da­men­te und den Boden­aus­tausch im neu­en Fried­hofs­teil die für ein Rei­hen­grab mit 300 Euro und für ein Fami­li­en­grab mit 600 Euro berech­net werden.

Wie Denz­ler erklär­te sei die Kal­ku­la­ti­on von Fried­hofs­ge­büh­ren ein nicht ein­fa­ches Métier. Die Nach­bar­ge­mein­de Pretz­feld hat­te ein exter­nes Büro dafür beauf­tragt, was aber min­de­stens 7000 Euro kostet und dann noch auf die neu­en Gebüh­ren drauf gerech­net wer­den müss­te. Johan­nes Bail (CSU) zeig­te sich erschrocken über die deut­li­che Kosten­stei­ge­rung vor allem für Fami­li­en­grä­ber. „Dann kann man jedem nur raten, ein Ein­zel­grab zu neh­men“, so Bail. „Wenn Sie mir nicht glau­ben, dann neh­men sie ein Sat­zungs­bü­ro“, so Denz­ler, der für eine Her­ab­set­zung der Gebüh­ren nur die Mög­lich­keit sah, die Lei­stun­gen der Gemein­de für den Fried­hof zu ver­rin­gern. „Ich glau­be aber nicht, dass das in Kirch­eh­ren­bach mehr­heits­fä­hig ist“, schob er nach. Zum Bei­spiel wenn der Bau­hof nicht mehr so oft mäht, die Hecke nur noch ein­mal im Jahr stutzt, oder wenn von einer Blu­men­wie­se Löwen­zahn­sa­men auf die Grä­ber flie­gen. Lau­renz Kuh­mann (SPD) woll­te wis­sen wie der Trend für die künf­ti­ge Gebüh­ren­ent­wick­lung sei. Einen Trend kön­ne man da nicht erken­nen, so Denz­ler, der künf­tig Gra­bur­kun­den aus­stel­len möchte.

Eine wei­te­re Fra­ge war, was es kostet wenn jemand 12 Urnen in ein Fami­li­en­grab plat­ziert. Für Bür­ger­mei­ste­rin Anja Geb­hardt (SPD) war dies absurd. „Blei­ben wir bei der Rea­li­tät“, mahn­te sie. „Das bil­lig­ste Ange­bot ist ein anony­mes Urnen­grab, das was für die Spar­füch­se ist“, dar­auf­hin Denz­ler, der damit für Erhei­te­rung sorg­te. Die Rat­haus­chefin ver­wies dar­auf, das die Gemein­de viel für den Fried­hof mache und man trotz­dem noch in einer annehm­ba­ren Preis­klas­se sei. „Die Kon­kur­renz ist nicht groß, weil die mei­sten teu­rer sind“, gab ihr Denz­ler recht.

Sieg­fried Ada­mi (SPD) woll­te wis­sen war­um man sei­nen klei­nen Dackel auf dem Arm nicht mit auf den Fried­hof neh­men dür­fe. „Das ist so wie beim Metz­ger“, ent­geg­ne­te im die Bür­ger­mei­ste­rin und Denz­ler ergänz­te, dass sicher kei­ner ange­zeigt wird, wenn er sei­nen Dackel im Fried­hof her­um­trägt. Ada­mi woll­te nun den „Hun­de­ver­bots-Pas­sus“ in der Sat­zung gestri­chen haben. Denz­ler woll­te das nicht, weil sonst auch Kampf­hun­de oder Rot­wei­ler auf den Fried­hof dürf­ten. Ada­mi stimm­te dann als ein­zi­ger gegen die neue Sat­zung. „Wegen dem Hund“, wie er bekräftigte.