Ober­frän­ki­sches ILE-Regio­nal­bud­get 2023: Antrag­stel­lung für För­de­rung von Klein­pro­jek­ten ab sofort möglich

Für 2023 konn­te sich die ILE Wirt­schafts­band A9 Frän­ki­sche Schweiz bereits jetzt um die För­der­mit­tel für ein Regio­nal­bud­get bewer­ben, mit denen wir För­der­gel­der für Klein­pro­jek­te in unse­rer Regi­on selbst ver­wal­ten und aus­ge­ben kön­nen. „Durch den frü­hen Antrag sol­len noch in die­sem Jahr die För­der­zu­sa­gen an die Antrags­stel­len­de her­aus­ge­ge­ben wer­den, so dass mit der Pro­jekt­um­set­zung direkt ab 1. Janu­ar 2023 begon­nen wer­den kann“, erläu­tert Micha­el Brei­ten­fel­der, Geschäfts­füh­rer des Wirt­schafts­band A9 Frän­ki­sche Schweiz e.V. Ein Klein­pro­jekt ist dabei ein Vor­ha­ben, das min­de­stens 500 € bis höch­stens 20.000 € för­der­fä­hi­ge Net­to-Gesamt­ko­sten umfasst, in der ILE-Regi­on umge­setzt wird und zur Errei­chung der Zie­le unse­res Ent­wick­lungs­kon­zep­tes bei­trägt. Zu beach­ten gilt außer­dem, dass das Pro­jekt bis zum 20.09.2023 abge­schlos­sen und abge­rech­net sein muss, so dass bis spä­te­stens zum 01.10.2023 der Durch­füh­rungs­nach­weis vor­ge­legt wer­den kann.

Die Höhe des Regio­nal­bud­gets beträgt für die­ses Jahr vor­be­halt­lich der Geneh­mi­gung durch das ALE Ober­fran­ken 100.000 Euro. Damit kön­nen Klein­pro­jek­te mit einem För­der­satz von bis zu 80% bezu­schusst wer­den, höch­stens jedoch mit 10.000 Euro. Über die För­de­rung der ein­zel­nen Klein­pro­jek­te ent­schei­det die ILE in eige­ner Ver­ant­wor­tung gemäß fest­ge­leg­ter Aus­wahl­kri­te­ri­en. Dabei wird berück­sich­tigt, wel­chen Bei­trag das Pro­jekt zur Errei­chung der ILE-Zie­le lei­stet und wel­che Reich­wei­te die Wir­kung des Pro­jekts hat. Aber auch der Inno­va­ti­ons­grad der bean­trag­ten Maß­nah­me spielt eine Rol­le. Von her­aus­ra­gen­der Bedeu­tung bei der För­de­rung durch das Regio­nal­bud­get ist aber das bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment, sol­len doch durch die Mit­tel der länd­li­chen Ent­wick­lung ins­be­son­de­re Vor­ha­ben aus der Zivil­ge­sell­schaft gestärkt und unter­stützt wer­den. Bei der Aus­wahl wird letzt­end­lich auch eine Rol­le spie­len, ob die Antragsteller*innen bereits im letz­ten Jahr eine För­de­rung aus dem Regio­nal­bud­get erhal­ten haben.

Antrag ein­rei­chen – so geht’s

Antrags­be­rech­tigt sind Ver­ei­ne, Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men in den ILE-Gemein­den und die Kom­mu­nen selbst. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum För­der­instru­ment sowie die Antrags­un­ter­la­gen fin­den Sie im Netz unter: http://​www​.stm​elf​.bay​ern​.de/​a​g​r​a​r​p​o​l​i​t​i​k​/​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​/​2​3​4​5​66/

Die Anfra­ge (For­mu­lar im Netz) zur För­de­rung eines Pro­jekts durch das Regio­nal­bud­get ist schrift­lich ab sofort, aber bis spä­te­stens 7. Novem­ber 2022 an die ILE-Geschäfts­stel­le zu richten:
Wirt­schafts­band A9 Frän­ki­sche Schweiz e.V.
Haupt­stra­ße 37
91257 Pegnitz

Fra­gen rich­ten Sie bit­te an Micha­el Brei­ten­fel­der per Mail regionalbudget@​wirtschaftsbandA9.​de oder tele­fo­nisch unter 0175 2636245.