Kulm­bach: Anpflan­zun­gen und Hecken zurück­schnei­den – Für eine bes­se­re Sicht im Straßenverkehr

Logo der Stadt Kulmbach

Anpflan­zun­gen und Hecken auf Pri­vat­grund­stücken im Stadt­ge­biet sor­gen für ein grü­nes, natür­li­ches Flair in Kulmbach.

Wenn das Grün aller­dings zu sehr in den Bereich von Stra­ßen und Geh­we­gen hin­ein­ragt, wird es schnell zu einem Hin­der­nis für Ver­kehrs­teil­neh­mer und somit auch zur Gefahr für Pas­san­ten und Fahr­rad­fah­rer. Denn teil­wei­se wer­den Ver­kehrs­schil­der und Stra­ßen­lam­pen durch das Grün so ver­deckt, dass die Ver­kehrs­si­cher­heit gefähr­det ist. Des­halb bit­tet die Stadt Kulm­bach die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und Anlie­ger um Über­prü­fung ihrer Anpflan­zun­gen und ggf. dar­um, die Bäu­me, Hecken und Sträu­cher auf ihren Grund­stücken soweit not­wen­dig zurück­zu­schnei­den bezie­hungs­wei­se ver­kehrs­be­hin­dern­de Anpflan­zun­gen unver­züg­lich zu beseitigen.

Dabei gilt die Richt­li­nie: Bei Geh­we­gen ist eine Höhe von 2,50 m und bei Stra­ßen ist eine Höhe von 4,50 m über den Ver­kehrs­flä­chen frei zu hal­ten. In die­sem Zusam­men­hang wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auch Hecken und Sträu­cher ent­lang von Geh­we­gen für Fuß­gän­ger kein Hin­der­nis dar­stel­len sol­len und ins­be­son­de­re in Kreu­zungs­be­rei­chen so zurück­ge­schnit­ten wer­den sol­len, dass die Sicht für Pas­san­ten und Ver­kehrs­teil­neh­mer nicht beschränkt wird.

Die Stadt Kulm­bach bit­tet ihre Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Verständnis.