Bay­reu­ther Grü­ne und Unab­hän­gi­ge for­dern Rats­be­geh­ren zum Kli­ma­ent­scheid – Antrag eingereicht

In der Stadt­rats­sit­zung vom 29.06.2022 wur­de fest­ge­stellt, dass das Bür­ger­be­geh­ren – Kli­ma­ent­scheid Bay­reuth mate­ri­ell unzu­läs­sig sei und somit nicht zuge­las­sen. Durch 3502 gül­ti­ge Unter­schrif­ten haben die Bürger:innen der Stadt Bay­reuth jedoch gezeigt, dass sie von der Stadt ein ent­schlos­se­ne­res Han­deln zur Bekämp­fung der Kli­ma­kri­se und zur Errei­chung einer Kli­ma­neu­tra­li­tät 2030 fordern.

„Wie­der ein­mal – wie bereits 2020 beim Radent­schied – wer­den die For­de­run­gen eines Bür­ger­be­geh­rens aus juri­sti­schen Grün­den als mate­ri­ell unzu­läs­sig ein­ge­stuft. Lei­der zeigt dies erneut, dass es Bürger:innen ohne juri­sti­sche Aus­bil­dung nahe­zu unmög­lich ist, For­de­run­gen eines Bür­ger­be­geh­rens so zu for­mu­lie­ren, dass die­se durch den Stadt­rat für zuläs­sig erklärt wer­den. Dies ist fru­strie­rend für die Akti­ven, ent­täu­schend für alle, die den Kli­ma­ent­scheid unter­stützt haben, und trau­rig für die Bay­reu­ther Direkt­de­mo­kra­tie“, so die Grü­ne Stadt­rä­tin Johan­na Schmidtmann.

Um die grund­le­gen­den For­de­run­gen des Kli­ma­ent­scheids den­noch als Bür­ger­ent­scheid zur Abstim­mung zu stel­len, haben Johan­na Schmidt­mann und Sabi­ne Stei­nin­ger für die Frak­ti­on B90/​Die Grü­nen und Unab­hän­gi­gen einen Antrag ein­ge­bracht. In einem ersten Schritt for­dern sie, dass der Ober­bür­ger­mei­ster in Zusam­men­ar­beit mit dem Rechts­amt die unzu­läs­si­gen Teil­for­de­run­gen des Kli­ma­ent­scheids Bay­reuth so umfor­mu­liert, dass die gesam­te For­de­rung zuläs­sig ist, der wesent­li­che Inhalt der For­de­rung jedoch erhal­ten bleibt. In einem wei­te­ren Schritt sol­len die­se – nun juri­stisch zuläs­si­gen – For­de­run­gen durch den Stadt­rat als Bür­ger­ent­scheid zur Abstim­mung gestellt werden.

Laut der Bay­GO haben nicht nur Bürger:innen die Mög­lich­keit, einen Bür­ger­ent­scheid ein­zu­lei­ten. Der Stadt­rat selbst kann gemäß Art. 18a (2) Bay­GO beschlie­ßen, dass über eine Ange­le­gen­heit ein Bür­ger­ent­scheid statt­fin­den soll (auch bekannt unter Ratsbegehren).

„Durch eine juri­sti­sche Über­ar­bei­tung der For­mu­lie­rung der For­de­run­gen des Bür­ger­be­geh­ren Kli­ma­ent­scheid und anschlie­ßen­der Durch­füh­rung eines Bür­ger­ent­scheids kön­nen Ober­bür­ger­mei­ster Ebers­ber­ger und der Stadt­rat Bay­reuth zei­gen, dass sie die For­de­run­gen des Kli­ma­ent­schei­des und des­sen 3502 Unterstützer:innen ernst neh­men und die­se poli­tisch unter­stüt­zen.“, so Johan­na Schmidt­mann abschließend.