Kulm­bach: För­der­mög­lich­kei­ten zur Schaf­fung neu­er Betreuungsplätze

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För­der­mög­lich­kei­ten zur Schaf­fung neu­er Betreu­ungs­plät­ze – Ant­wort von Staats­mi­ni­ste­rin Ulri­ke Scharf

In einem gemein­sa­men Schrei­ben haben sich Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann, sei­ne Stell­ver­tre­ter Frank Wil­zok und Dr. Ralf Hart­nack sowie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Inge Aures und Rai­ner Lud­wig an die Baye­ri­sche Sozi­al­mi­ni­ste­rin Ulri­ke Scharf gewandt. Sie for­der­ten in dem drei­sei­ti­gen Brief die Schaf­fung eines neu­en Son­der­in­ve­sti­ti­ons­pro­gramm zur Schaf­fung neu­er Kinderbetreuungsplätze.

Inzwi­schen erreich­te das Kulm­ba­cher Rat­haus eine Ant­wort aus dem Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les. Staats­mi­ni­ste­rin Scharf bedankt sich für das Schrei­ben und stellt die bis­he­ri­gen Maß­nah­men des Frei­staa­tes und der Bun­des­re­gie­rung her­aus. „Die Son­der­in­ve­sti­ti­ons­pro­gram­me erreich­ten im Zeit­raum 2008 bis 2020 ein För­der­vo­lu­men von 1,9 Mrd. Euro (davon 696,1 Mio. Euro Bun­des­mit­tel und 1,2 Mrd. Euro Landesmittel).“

Ins­be­son­de­re die För­der­kon­di­tio­nen des vier­ten Son­der­in­ve­sti­ti­ons­pro­gram­mes sei­en mit einem Zuschlag von 35% auf die regu­lä­re För­de­rung nach dem Bay­FAG sehr attrak­tiv gewe­sen. Zugleich betont Scharf, „dass wir eine der­ar­ti­ge Son­der­för­de­rung nicht stets aufs Neue ver­län­gern kön­nen. Das ist bedau­er­lich, aber lei­der unver­meid­bar.“ Eine erneu­te Auf­stockung des im Jahr 2021 aus­ge­lau­fe­nen Son­der­in­ve­sti­ti­ons­pro­gramms mit zusätz­li­chen Lan­des­mit­teln sei der­zeit nicht geplant.

Die Staats­mi­ni­ste­rin ver­weist jedoch auf die Bun­des­re­gie­rung, die im Koali­ti­ons­ver­trag ein wei­te­res Inve­sti­ti­ons­pro­gramm zum Kita-Aus­bau mit Bun­des­mit­teln in Aus­sicht stellt. Sie bekräf­tigt: „Wir wer­den dar­auf drin­gen, dass der Bund sei­ne Ver­spre­chen einhält.“

Mit Blick auf den kom­men­den Rechts­an­spruch auf Ganz­ta­ges­be­treu­ung für Grund­schul­kin­der ab dem Schul­jahr 2026/27 führt Ulri­ke Scharf aus, dass dies die Kom­mu­nen vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen stel­le. „Ich kann Ihnen ver­si­chern, dass wir beim Bund dar­auf drän­gen, dass die Inve­sti­ti­ons­mit­tel aus dem Ganz­tags­fi­nanz­hil­fe­ge­setz – für Bay­ern immer­hin rund 428 Mio. Euro – so schnell wie mög­lich zur Ver­fü­gung ste­hen“, schreibt sie weiter.

Für Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann ist die Ant­wort der Mini­ste­rin alles ande­re als zufrie­den­stel­lend, wenn­gleich die Aus­füh­run­gen und der Ver­weis auf den Bund nicht über­ra­schend sind. „Für Kom­mu­nen ist es heu­te schon schwie­rig bis unmög­lich, neue Kin­der­be­treu­ungs­plät­ze zu schaf­fen. Dabei ist es ganz egal, ob ein Neu­bau oder eine Erwei­te­rung einer bestehen­den Kin­der­ta­ges­stät­te ins Auge gefasst wird. Die Bau­ko­sten sind explo­diert und die Steu­er­ein­nah­men sind durch die Pan­de­mie deut­lich geschmä­lert, was den finan­zi­el­len Spiel­raum maxi­mal ein­schränkt. Der Rechts­an­spruch auf Ganz­ta­ges­be­treu­ung für Grund­schul­kin­der ab dem Schul­jahr 2026/27, den die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung ein­ge­führt hat, ver­schärft die Situa­ti­on dazu noch ein­mal unge­mein. Hier jetzt ledig­lich auf den Bund zu ver­wei­sen wird in mei­nen Augen den tat­säch­li­chen Gege­ben­hei­ten nicht gerecht“, so der Ober­bür­ger­mei­ster. Und er ergänzt wei­ter: „Ohne ein umfang­rei­ches, staat­li­ches För­der­pro­gramm kön­nen wir die­ser Ver­pflich­tung nicht nach­kom­men. Es darf nicht pas­sie­ren, dass die Kom­mu­nen hier in die Ecke gedrängt wer­den und dann im Regen ste­hen gelas­sen werden.“