Brand eines Stal­les in Tief­en­thal (Gde. Creußen)

Brand eines Stalles in Tiefenthal. Foto: BRK Bayreuth
Brand eines Stalles in Tiefenthal. Foto: BRK Bayreuth

Am 28.6.2022 gegen 20:20 Uhr alar­mier­te die Inte­grier­te Leit­stel­le Bayreuth/​Kulmbach Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst zum Voll­brand eines Stal­les in Tief­en­thal im Gemein­de­be­reich von Creußen.

Die ein­ge­setz­ten Feu­er­weh­ren hat­ten den Brand schnell im Griff. Ver­letz­te gab es keine.

Von den Ret­tungs­kräf­ten wur­de der Hel­fer vor Ort des BRK-Kreis­ver­ban­des Bay­reuth aus Wei­den­berg, ein Ret­tungs­wa­gen (RTW) des BRK aus Bay­reuth und der dienst­ha­ben­de Ein­satz­lei­ter Ret­tungs­dienst des pri­va­ten Ret­tungs­dien­stes SKS alar­miert. Die Besat­zung des RTW stell­te vor Ort fest, dass die Bewoh­ner des an den Stall angren­zen­den Hau­ses kei­ne medi­zi­ni­sche Hil­fe benötigten.

Brand eines Stalles in Tiefenthal. Foto: BRK Bayreuth

Brand eines Stal­les in Tief­en­thal. Foto: BRK Bayreuth

Um den im Regel­dienst befind­li­chen RTW wie­der für ande­re Ein­sät­ze ver­füg­bar zu haben, wur­de auf Anfor­de­rung des Ein­satz­lei­ters Ret­tungs­dienst ein Hin­ter­grund-RTW aus Creu­ßen alar­miert. Nach Ein­tref­fen des von der BRK-Bereit­schaft Creu­ßen gestell­ten und mit einer ehren­amt­li­chen Kame­ra­din und zwei ehren­amt­li­chen Kame­ra­den aus der Bereit­schaft Creu­ßen besetz­ten RTW am Brand­ort konn­te der erste RTW nach Bay­reuth zurück­fah­ren und dort für ander­wei­ti­ge Ein­sät­ze zur Ver­fü­gung ste­hen. Der RTW der Bereit­schaf­ten blieb bis gegen 22:15 Uhr am Ein­satz­ort zur sani­täts­dienst­li­chen Absi­che­rung des Feu­er­wehr­ein­sat­zes und konn­te danach ohne Hil­fe­lei­stun­gen wie­der einrücken.

Hel­fer vor Ort

Hel­fer vor Ort (HvO) sind ent­spre­chend gut aus­ge­bil­de­te Mit­glie­der der BRK-Bereit­schaf­ten, die von der ILS zusätz­lich zu den Fahr­zeu­gen des Ret­tungs­dien­stes alar­miert wer­den, um eine Erst­ver­sor­gung von Pati­en­ten zu gewähr­lei­sten, bis der Ret­tungs­dienst ein­trifft. Der HvO kann den Ret­tungs­dienst nicht erset­zen, ihn aber sinn­voll durch eine Pri­mär­ver­sor­gung „vor Ort“ ergänzen.

Tho­mas Janovsky