KAB Bam­berg: „Arbeits­ver­trä­ge in Papier­form sind wich­tig für den Arbeitnehmer“

KAB Geschäftsführer Ralph Korschinsky in der Beratungssituation
Ralph Korschinsky berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Fragen zu Arbeits- und Sozialrecht. Foto: KAB

„Es ist wich­tig, dass Arbeits­ver­trä­ge in Papier­form vor­lie­gen,“ erklärt Ralph Korsch­in­sky, Geschäfts­füh­rer des KAB Diö­ze­san­ver­bands Bam­berg e.V.. Er bezieht sich mit die­ser Posi­ti­on auf einen aktu­el­len Gesetz­ent­wurf zur Umset­zung der EU-Richt­li­nie über Arbeits­be­din­gun­gen, den die Bun­des­re­gie­rung am ver­gan­ge­nen Mon­tag im Aus­schuss für Arbeit und Sozia­les vor­ge­legt hat und der zu Dis­kus­sio­nen bei Arbeit­ge­ber- und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern führ­te. Unter ande­rem sorg­te die Fra­ge, inwie­fern die Bedin­gun­gen eines Arbeits­ver­hält­nis­ses schrift­lich, also in Papier­form, oder ledig­lich in digi­ta­ler Text­form, zum Bei­spiel per E‑Mail, fest­ge­hal­ten wer­den müs­sen, für Meinungsverschiedenheiten.

Korsch­in­sky begrün­det die Not­wen­dig­keit der Papier­form mit jahr­zehn­te­lan­ger Erfah­rung aus der Bera­tungs­tä­tig­keit des Berufs- und Sozi­al­ver­bands: „Wir unter­stüt­zen Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer von Hof, Kro­nach, Coburg, Lich­ten­fels über Bam­berg, Forch­heim und Erlan­gen bis Ans­bach, wenn sie Pro­ble­me mit ihrem Arbeit­ge­ber haben. Häu­fig lie­ßen sich die­se Pro­ble­me stär­ker zum Vor­teil der Arbeit­neh­mer lösen, wenn ihre Arbeits­be­din­gun­gen schrift­lich gere­gelt wären. Ohne die Papier­form fehlt im Fal­le eines Rechts­streits eine hieb- und stich­fe­ste Grund­la­ge, die ‚schwarz auf weiß‘ die Pflich­ten und die Rech­te von Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer regelt.“

Die Bam­ber­ger KAB schließt sich damit der Hal­tung des Deut­schen Gewerk­schafts­bun­des an: Auch der DGB betont, die Schrift­form sei „abso­lut not­wen­dig, denn nur sie bie­tet die beste Beweis­kraft in juri­sti­schen Auseinandersetzungen“.

Der KAB Diö­ze­san­ver­band Bam­berg e.V. berät Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer bei Pro­ble­men am Arbeits­platz und ver­tritt die­se auch vor dem Arbeits- und Sozi­al­ge­richt. Bera­tungs­ter­mi­ne kön­nen über die Inter­net­sei­te des Ver­bands ver­ein­bart wer­den: www​.kab​-bam​berg​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​m​i​t​g​l​i​e​d​e​r​s​e​r​v​ice.