Land­ge­richt Bay­reuth: Nicht öffent­li­che Haupt­ver­hand­lung wegen ver­such­ten Mor­des u.a. in Kulm­bach gegen drei jugend­li­che Angeklagte

Symbolbild Justiz

Ab dem 24. Juni 2022 wird vor der 1. Gro­ßen Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Bay­reuth ein Straf­ver­fah­ren gegen drei Jugend­li­che unter ande­rem wegen ver­such­ten Mor­des im Stadt­ge­biet Kulm­bach stattfinden.

Die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth legt den min­der­jäh­ri­gen Ange­klag­ten unter ande­rem zur Last, in einer Nacht im Sep­tem­ber 2021 im Stadt­ge­biet Kulm­bach einen zunächst auf einer Bank im Frei­en schla­fen­den Mann ange­grif­fen und aus­ge­raubt zu haben. Im Zuge der Tat soll einer der Ange­klag­ten dem Geschä­dig­ten mehr­fach gegen den Kopf getre­ten haben, wodurch die­ser lebens­ge­fähr­li­che Ver­let­zun­gen erlit­ten haben soll. Die Ange­klag­ten müs­sen sich daher unter ande­rem wegen des Tat­vor­wurfs des ver­such­ten Mor­des bzw. des ver­such­ten Mor­des durch Unter­las­sen verantworten.

Die Ver­hand­lung gegen die zur Tat­zeit jugend­li­chen Ange­klag­ten ist nicht öffent­lich gemäß § 48 JGG. Die Jugend­kam­mer hat bis­lang zehn Ver­hand­lungs­ta­ge bis ein­schließ­lich 27. Juli 2022 vorgesehen.