Bad Ber­neck: Regie­rung von Ober­fran­ken erlässt Plan­fest­stel­lungs­be­schluss zur Erwei­te­rung des Dia­bas­stein­bruchs Rimlasgrund

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Die Regie­rung von Ober­fran­ken – Berg­amt Nord­bay­ern – hat den Rah­men­be­triebs­plan zur Erwei­te­rung des Stein­bruchs Rim­las­grund in Bad Ber­neck plan­fest­ge­stellt. Durch die Erwei­te­rung des Stein­bruchs auf eine Flä­che von 12,6 Hekt­ar kön­nen rund 14 Mil­lio­nen Ton­nen Dia­bas zusätz­lich gewon­nen wer­den, die dann für die Ver­sor­gung der Regi­on mit regio­na­len Bau­stof­fen zur Ver­fü­gung stehen.

Auf­grund sei­ner Här­te und Zähig­keit wird Dia­bas über­wie­gend für die hoch­wer­ti­ge Schot­ter- und Splitt­pro­duk­ti­on im Ver­kehrs­we­ge­bau, bei­spiels­wei­se für Gleis­schot­ter, Stra­ßen­bau­ma­te­ri­al und Was­ser­bau­stei­ne sowie als Beton­zu­schlag ver­wen­det. Zudem wird fein­ge­mah­le­ner Dia­bas unter dem Namen „Urge­steins­mehl“ ver­mark­tet und dient der Bodenverbesserung.

Die Regie­rung von Ober­fran­ken – Berg­amt Nord­bay­ern – hat im Ver­fah­ren die Stel­lung­nah­men von ver­schie­de­nen Behör­den, son­sti­gen Trä­gern öffent­li­cher Belan­ge und aner­kann­ten Natur­schutz­ver­bän­den sowie pri­va­te Ein­wen­dun­gen geprüft und soweit mög­lich berück­sich­tigt. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss erhält daher nicht nur Auf­la­gen zum Umwelt- und Land­schafts­bild­schutz, son­dern auch zum Schutz des Tou­ris­mus und der umlie­gen­den Bevöl­ke­rung vor Emis­sio­nen wie Staub, Lärm und Erschütterungen.

Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss und die fest­ge­stell­ten Plan­un­ter­la­gen wer­den nun für zwei Wochen der Öffent­lich­keit zur Ein­sicht­nah­me zugäng­lich gemacht. Hier­für wer­den bei­de Doku­men­te vom 20. Juni 2022 bis ein­schließ­lich 4. Juli 2022 im Rat­haus der Stadt Bad Ber­neck aus­ge­legt und auf der Inter­net­sei­te der Regie­rung von Ober­fran­ken unter www​.reg​-ofr​.de/​r​i​m​l​a​s​g​r​und veröffentlicht.