Cobur­ger Bünd­nis 90/​Die Grü­nen-Frak­ti­on bean­tragt Juli-Eva­lu­ie­rung des 9‑Eu­ro-Tickets im ÖPNV

Fahr­gast­zah­len und Aus­la­stung der Stadt­bus­se sol­len mit dem Juli 2019 ver­gli­chen werden

Die Bünd­nis 90/​Die Grü­nen-Frak­ti­on im Stadt­rat zu Coburg hat eine Eva­lu­ie­rung des zwei­ten Monats des 9‑Eu­ro-Tickets im Ver­gleich zum Juli 2019 für den ÖPNV bean­tragt. So soll die Nut­zung des ÖPNVs in Bezug auf Fahr­gast­zah­len und Aus­la­stung der Stadt­bus­se ermit­telt und anschlie­ßend dem Stadt­rat vor­ge­legt wer­den. Der Antrag lau­tet im Wortlaut:

Antrag: „Eva­lua­ti­on der ÖPNV-Nut­zung im Monat Juli 2022“

Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­mei­ster Sauerteig,

lie­be Kolleginnen,

der Stadt­rat der Stadt Coburg möge beschließen:

Der zwei­te Monat des 9‑Eu­ro-Tickets für die Nut­zung des ÖPNVs soll in Bezug auf Fahr­gast­zah­len und Aus­la­stung der Stadt­bus­se im Ver­gleich zum Juli 2019 eva­lu­iert und anschlie­ßend dem Stadt­rat vor­ge­legt werden.

Begrün­dung: Der Anreiz für die Cobur­ge­rin­nen für einen gerin­gen Betrag den ÖPNV zu nut­zen, kann zukunfts­wei­send für die kom­mu­na­le Ver­kehrs­wen­de sein.

Nach­dem meh­re­re Vor­stö­ße aus unter­schied­li­chen Frak­tio­nen, den ÖPNV attrak­ti­ver und kosten­gün­stig für die Nut­ze­rin­nen zu gestal­ten, im Stadt­rat abge­lehnt wur­den, kön­nen die­se bun­des­wei­te Maß­nah­me ohne gro­ßen finan­zi­el­len Auf­wand spe­zi­ell für die Stadt Coburg eva­lu­iert und ent­spre­chen­de Erkennt­nis­se in den Aus­bau des ÖPNVs ein­be­zo­gen wer­den. Die Zäh­lung kann bei­spiels­wei­se über ein Klicker-System funktionieren.

Da der erste Monat des 9‑Eu­ro-Tickets durch die Umge­wöh­nung oder durch die mög­li­che Eupho­rie der Nut­ze­rin­nen die Eva­lua­ti­on ver­fäl­schen und im Monat August vie­le Cobur­ge­rin­nen im Urlaub sind, ist der Juli in unse­ren Augen am aussagekräftigsten.

Mit freund­li­chen Grüßen
Mela­nie Becker

Wir wei­sen aus­drück­lich dar­auf hin, dass auf­grund der Gen­der­ge­rech­tig­keit in Ver­wen­dung der weib­li­chen Form per­so­nen­be­zo­ge­ner Nomen alle ande­ren Geschlechts­for­men gleich­wer­tig impli­ziert und nur zur bes­se­ren Les­bar­keit und Ver­ständ­lich­keit nicht aus­ge­schrie­ben sind.