Erlan­gen: Poli­zei­ein­satz in Mit­tel­schu­le nach mög­li­cher Bedrohungslage

Symbolbild Polizei

Am heu­ti­gen Frei­tag­mor­gen (27.05.2022) kam es zu einem grö­ße­ren Poli­zei­ein­satz in einer Mit­tel­schu­le im Erlan­ger Stadt­teil Alter­lan­gen. Zuvor ging bei der Poli­zei eine Mit­tei­lung ein, wonach sich mög­li­cher­wei­se eine Bedro­hungs­la­ge in der Schu­le ereig­nen könne.

Kurz vor 08:00 Uhr ging bei der Poli­zei eine Mit­tei­lung ein, wonach es zu einer mög­li­chen Bedro­hungs­la­ge in der Her­mann-Hede­nus-Mit­tel­schu­le kom­men könn­te. Da
die Poli­zei die Mit­tei­lung sehr ernst nahm, wur­de eine Viel­zahl von Ein­satz­kräf­ten unter­schied­li­cher Ein­hei­ten alarmiert.

Die Ein­satz­kräf­te sperr­ten das Gebäu­de ab und durch­such­ten die Räum­lich­kei­ten. Wäh­rend des Ein­sat­zes waren die Schü­ler mit den Lehr­kräf­ten in den jeweiligen
Klas­sen­zim­mern. Im Ver­lauf der Ermitt­lun­gen vor Ort erga­ben sich sehr zeit­nah Hin­wei­se, wonach von kei­ner kon­kre­ten Gefah­ren­la­ge für die Schu­le auszugehen
war.

Grund­la­ge der mög­li­chen Bedro­hungs­la­ge war viel­mehr eine Strei­tig­keit meh­re­rer ein­zel­ner Schü­ler, wel­che auf Social-Media-Platt­for­men aus­ge­tra­gen wurde.
Hier­bei kam es offen­bar zu Bedro­hun­gen ein­zel­ner Per­so­nen, jedoch zu kei­ner Gefah­ren­la­ge in Zusam­men­hang mit dem Schulbetrieb.

Die Poli­zei Erlan­gen hat nun die Ermitt­lun­gen zur Klä­rung der Hin­ter­grün­de der Strei­tig­keit auf­ge­nom­men. In die­sem Zusam­men­hang wird eben­falls strafrechtlich
rele­van­tes Han­deln im Hin­blick auf die zugrun­de lie­gen­den Bedro­hun­gen geprüft. Wäh­rend des Ein­sat­zes fan­den sich zahl­rei­che besorg­te Eltern der Schul­kin­der am
Ein­satz­ort ein. Die­se wur­den in einer ein­ge­rich­te­ten Eltern­sam­mel­stel­le durch Poli­zei­be­am­te betreut und über den aktu­el­len Sach­stand informiert.

Der Poli­zei­ein­satz war um 10:00 Uhr been­det. Die Schul­lei­tun­gen der Mit­tel­schu­le und der dane­ben befind­li­chen Grund­schu­le ent­schlos­sen sich auf­grund der
Ereig­nis­se den Schul­be­trieb eben­falls gegen 10:00 Uhr einzustellen.