Tat­ver­däch­ti­gen in Coburg nach Ein­bruch und Bedro­hung festgenommen

symbolbild festnahme

COBURG. Am Frei­tag­abend kam es in Coburg zu einem Ein­bruch in ein Mehr­fa­mi­li­en­haus. Im spä­te­ren Ver­lauf bedroh­te der 22-Jäh­ri­ge Tat­ver­däch­ti­ge die ein­ge­setz­ten Poli­zei­be­am­ten mit einer Schuss­waf­fe. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg hat die Ermitt­lun­gen aufgenommen.

Kurz nach 19.30 Uhr mel­de­te eine Zeu­gin bei der Ein­satz­zen­tra­le der Poli­zei den Ein­bruch in eine Woh­nung in der Samu­el-Schmidt-Stra­ße in Coburg, den sie soeben beob­ach­ten konn­te. Dem­nach sei ein jun­ger Mann in die Nach­bars­woh­nung ein­ge­bro­chen und anschlie­ßend mit der Beu­te zu Fuß in Rich­tung Wüsten­ahorn geflüchtet.

Noch als sich die ein­ge­setz­ten Beam­ten am Ein­satz­ort befan­den, ging die Mit­tei­lung über eine kör­per­li­che Aus­ein­an­der­set­zung in der Scheu­er­fel­der Stra­ße ein. Vor Ort konn­ten die Poli­zi­sten drei Per­so­nen auf offe­ner Stra­ße fest­stel­len. Ein wei­te­rer Betei­lig­ter, ein 22-Jäh­ri­ger, befand sich zu die­ser Zeit bereits in einer Woh­nung neben­an. Laut Zeu­gen­aus­sa­gen soll er zuvor einen 44-Jäh­ri­gen aus der Grup­pe geschla­gen und belei­digt haben. Der Mann erlitt leich­te Verletzungen.

Wäh­rend der Auf­nah­me des Sach­ver­halts, kam der 22-Jäh­ri­ge aus der Woh­nung, lief schnel­len Schrit­tes auf die Poli­zi­sten zu und bedroh­te sie mit einer Schuss­waf­fe. Nach Andro­hung des Schuss­waf­fen­ge­brauchs durch die Beam­ten, warf der Mann die Waf­fe weg. Im Anschluss konn­te der Tat­ver­däch­ti­ge durch die Poli­zei­strei­fen über­wäl­tigt und fest­ge­nom­men werden.

Bei der Waf­fe han­delt es sich um eine Schreck­schuss­waf­fe, die nach aktu­el­len Erkennt­nis­sen kurz zuvor beim Ein­bruch in der Samu­el-Schmidt-Stra­ße gestoh­len wur­de. Zudem konn­ten die Poli­zi­sten wei­te­res Die­bes­gut aus besag­tem Ein­bruch in der Woh­nung des 22-Jäh­ri­gen sicherstellen.

Der jun­ge Mann muss sich nun wegen meh­re­ren Delik­ten, unter ande­rem wegen des Ver­dachts des Ein­bruchs­dieb­stahls, der Kör­per­ver­let­zung und der Bedro­hung straf­recht­lich verantworten.