Her­zo­gen­au­rach: Stel­lung­nah­me zum Ergeb­nis der Bür­ger­ent­schei­de am 15. Mai 2022 zur Orts­um­fah­rung Niederndorf-Neuses

Dr. Ger­man Hacker, Erster Bürgermeister:

Das Ergeb­nis der Bür­ger­ent­schei­de liegt vor. Bei­de Ent­schei­de, sowohl der für die Süd­um­fah­rung als auch der dage­gen haben je eine Mehr­heit erhal­ten. Da die­se Ergeb­nis­se im Wider­spruch zuein­an­der ste­hen, muss­te die Stich­fra­ge ent­schei­den. Die­se Ent­schei­dung ist mit 49,03% zu 50,97% sehr knapp für die Geg­ner der Süd­um­fah­rung ausgegangen.

Es liegt daher ein End­ergeb­nis vor, das for­mal zu respek­tie­ren ist. Es spricht sich für eine Ein­stel­lung der vom Stadt­rat beschlos­se­nen Maß­nah­men aus. Die­ses Votum hat – wie bei Bür­ger­ent­schei­den grund­sätz­lich fest­ge­legt – eine Bin­dungs­wir­kung von einem Jahr.

Das knap­pe Ergeb­nis ent­spricht nicht der Mei­nung einer brei­ten Mehr­heit im Stadt­rat, die das Pro­jekt seit rd. 10 Jah­ren mit Hoch­druck und dem Ein­satz erheb­li­cher Finanz­mit­tel, bis­her 3,0 Mio. EUR, ver­folgt hat. Wir müs­sen das Ergeb­nis aber selbst­ver­ständ­lich akzep­tie­ren und in aller Ruhe bewer­ten, ins­be­son­de­re die Ein­zel­er­geb­nis­se der räum­lich ver­teil­ten Wahl­lo­ka­le. Bereits der erste Blick auf die Stim­men­er­geb­nis­se zeigt, dass die Anzahl der ungül­ti­gen Stim­men bei den drei ein­zel­nen Fra­gen in allen Fäl­len jeweils mehr­heits­ent­schei­dend hät­te sein kön­nen. Das End­ergeb­nis ist daher zwar for­mal kor­rekt, den­noch lässt
es Fra­gen offen, weil eben die Zustim­mung zu bei­den Bür­ger­ent­schei­den ein unein­deu­ti­ges Ergeb­nis zeigt. Dies zu bewer­ten ist eine rein poli­ti­sche Frage.

Zum Ergeb­nis darf fest­ge­stellt wer­den, dass damit kei­ner­lei Lösung des unbe­strit­te­nen Ver­kehrs­pro­blems ver­bun­den ist. Es wur­de ledig­lich eine fun­diert erar­bei­te­te Lösung in der Umset­zung gestoppt.

Da die Orts­um­fah­rung Nie­dern­dorf im öst­li­chen Teil eine Staat­stra­ße und im west­li­chen eine Kreis­stra­ße wäre, müs­sen nun Gesprä­che mit den ent­spre­chen­den Stra­ßen­bau­last­trä­gern geführt wer­den, ins­be­son­de­re mit dem Frei­staat Bay­ern, für den die Stadt Her­zo­gen­au­rach den öst­li­chen Teil in Son­der­bau­last plant (Umle­gung der St 2263, Dring­lich­keits­stu­fe 1 des Aus­bau­plans des Frei­staats Bayern).

Erst wenn die­se Gesprä­che geführt sind und ein Ergeb­nis vor­liegt, kann über die näch­sten Schrit­te bera­ten wer­den. Dafür ist nun aber auch aus­rei­chend Zeit, die man sich neh­men soll­te. Ich hal­te aber die Not­wen­dig­keit der Stra­ße – eben­so wie die Stadt-Umland-Bahn, den Aus­bau des Bus-ÖPNV und den Rad­we­ge­aus­bau – nach wie vor für mehr als bedeut­sam für den Wirt­schafts­stand­ort Herzogenaurach.