Aiwan­ger: „Die Bier­steu­er­schrau­be muss gelockert werden“

„Wir brau­chen eine Locke­rung der Bier­steu­er­schrau­be und eine dau­er­haf­te Absen­kung der Steu­er­sät­ze. Die mit­tel­stän­di­sche Brau­wirt­schaft braucht jetzt eine Zukunftsperspektive.“

Das Baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um setzt sich bei den anste­hen­den Bera­tun­gen im Bun­des­rat zum Ach­ten Gesetz zur Ände­rung von Ver­brauchs­steu­er­ge­set­zen für eine Ent­fri­stung der ermä­ßig­ten Bier­steu­er­sät­ze ein. Die aktu­ell gel­ten­den Preis­an­pas­sun­gen lau­fen Ende 2022 aus. „Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Braue­rei­en sind infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie gra­vie­rend bela­stet. Die Kosten für Roh­stof­fe, Ver­packun­gen und Gebin­de sind unge­bro­chen hoch. Zusätz­lich sind die Ener­gie­ko­sten schwie­rig zu kal­ku­lie­ren. Die star­ken Preis­sprün­ge bei all die­sen Kosten­fak­to­ren bela­sten die Brau­wirt­schaft enorm und gefähr­den Exi­sten­zen. Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Braue­rei­en brau­chen jetzt eine lang­fri­sti­ge Rechts- und Pla­nungs­si­cher­heit“, sagt Bay­erns Wirt­schafts­mi­ni­ster Hubert Aiwan­ger. „Die Bier­steu­er­schrau­be muss gelockert wer­den. Die bis Ende 2022 gestaf­fel­ten Bier­steu­er­sät­ze müs­sen auf das Niveau des Jah­res 2003 abge­senkt wer­den. Ich wer­de mich im Wirt­schafts­aus­schuss des Bun­des­ra­tes für eine dau­er­haf­te Ent­la­stung und Sen­kung der Steu­er­sät­ze ein­set­zen. Ich bin davon über­zeugt, dass wir der mit­tel­stän­di­schen Brau­wirt­schaft nur durch ermä­ßig­te Bier­steu­er­sät­ze eine Zukunfts­per­spek­ti­ve eröffnen.“

Das Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um setzt sich seit Jah­ren für eine Sen­kung der Bier­steu­er ein, weil die Bier­viel­falt und Brau­kunst der rund 1.500 Braue­rei­en und Brau­stät­ten in Deutsch­land ein­zig­ar­tig sind. So griff der Bund den baye­ri­schen Stand­punkt bereits im Rah­men des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens zum ersten Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz (Mit­te 2020) auf. „Lei­der befri­ste­te Ber­lin die coro­nabe­ding­te Sen­kung der Bier­steu­er­men­gen­staf­fel bis Ende 2022. Die­se Ent­schei­dung war nicht zukunfts­ori­en­tiert! Denn eine nied­ri­ge­re Bier­steu­er ist wei­ter­hin ein wich­ti­ger Bau­stein zur Unter­stüt­zung der mit­tel­stän­di­schen Pro­du­zen­ten. Mehr steu­er­li­che Ent­la­stung als Bela­stung ist mein Ziel. Nur eine dau­er­haf­te Redu­zie­rung der Steu­er­last trägt zur Exi­stenz­si­che­rung unse­rer baye­ri­schen Betrie­be bei“, erläu­tert Wirt­schafts­mi­ni­ster Aiwan­ger. „Die­se zen­tra­le For­de­rung der baye­ri­schen Brau­wirt­schaft tei­le ich voll­um­fäng­lich. Denn die über 630 Braue­rei­en sind wirt­schaft­li­che und kul­tu­rel­le Aus­hän­ge­schil­der des Lebens­mit­tels Bier. Sie sind die Genuss­bot­schaf­ter des Frei­staats. Sie sind der Garant für brau­tech­ni­sches Kön­nen und höch­ste Qualitätsansprüche.“


Info

Mit über 2.500 ver­schie­de­nen Bie­ren und 174 Braue­rei­en hat Ober­fran­ken die höch­ste Braue­rei­dich­te der Welt.