Pilot­pro­jekt für die Orts­durch­fahrt Bau­nach: Beschrän­kung auf Tem­po 30

Regierungsvizepräsident Thomas Engel, Landrat Johann Kalb, Baunachs Bürgermeister Tobias Roppelt, MdB Emmi Zeulner © LRA Bamberg
Regierungsvizepräsident Thomas Engel, Landrat Johann Kalb, Baunachs Bürgermeister Tobias Roppelt, MdB Emmi Zeulner © LRA Bamberg

Die Geschwin­dig­keit auf der Bun­des­stra­ße B 279 wird im Bereich der Orts­durch­fahrt Bau­nach im Teil­be­reich zwi­schen der Ein­mün­dung „Zent­weg“ und dem Anwe­sen „Burg­stra­ße 15“ auf Tem­po 30 km/​h in bei­de Fahrt­rich­tun­gen beschränkt – das gab jetzt Land­rat Johann Kalb bei einem gemein­sa­men Orts­ter­min mit der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Emmi Zeul­ner, Regie­rungs­vi­ze­prä­si­dent Tho­mas Engel und Bau­nachs Bür­ger­mei­ster Tobi­as Rop­pelt bekannt. Land­rat Johann Kalb: „Ich freue mich, dass wir Dank der ver­trau­ens­vol­len Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem Land­rats­amt Bam­berg als zustän­di­ge Ver­kehrs­be­hör­de, dem Staat­li­chen Bau­amt als Stra­ßen­bau­last­trä­ger, der Stadt Bau­nach sowie der Regie­rung von Ober­fran­ken und mit der Unter­stüt­zung von unse­rer Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Emmi Zeul­ner die­ses Pilot­pro­jekt in Bau­nach star­ten kön­nen. Die Sicher­heit aller Ver­kehrs­teil­neh­mer wird so künf­tig deut­lich verbessert.“

Da es sich bei der Orts­durch­fahrt Bau­nach um eine Bun­des­stra­ße han­delt, sind die Mög­lich­kei­ten eines Tem­po­li­mit grund­sätz­lich begrenzt. Daher stellt die­se ver­kehrs­recht­li­che Maß­nah­me einen Pilot­ver­such dar und wird zunächst bis zum 30. April 2023 befristet.

Mehr Sicher­heit durch Tem­po 30

An der Bun­des­stra­ße B 279 ist im Bereich der Orts­durch­fahrt Bau­nach die Fahr­bahn ver­engt. Die Eng­stel­len sind in bei­de Fahrt­rich­tun­gen nicht aus­rei­chend ein­seh­bar. Da es sich um eine Bun­des­stra­ße han­delt, die dem über­ört­li­chen Ver­kehr dient, kommt es gera­de bei der Begeg­nung von Last­kraft­wa­gen wie­der­holt zu gefähr­li­chen Ver­kehrs­si­tua­tio­nen. Die Eng­stel­len kön­nen nur unter Mit­be­nut­zung der Gegen­fahr­bahn befah­ren wer­den, ein zeit­glei­ches Durch­fah­ren ist nicht mög­lich. In die­sen Situa­tio­nen müs­sen Ver­kehrs­teil­neh­mer immer wie­der auf die Geh­we­ge aus­wei­chen, wodurch Fuß­gän­ger gefähr­det wurden.

Bei Orts­ter­mi­nen wur­den die vor­han­de­nen Eng­stel­len in Augen­schein genom­men und teils eine Fahr­bahn­brei­te von nur 5,80 Meter fest­ge­stellt. Die Abnut­zung der Bord­stei­ne hat gezeigt und bestä­tigt, dass die Aus­weich­vor­gän­ge durch Benut­zung der Geh­we­ge erfolgen.

Um die Sicher­heit aller Ver­kehrs­teil­neh­mer deut­li­chen zu erhö­hen, hat das Land­rats­amt Bam­berg als zustän­di­ge Ver­kehrs­be­hör­de daher im beschrie­be­nen Teil­be­reich der Orts­durch­fahrt Bau­nach die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit auf 30 km/​h beschränkt. Um auf die beson­de­re Gefah­ren­si­tua­ti­on der Eng­stel­len hin­zu­wei­sen, wer­den zusätz­lich die Ver­kehrs­zei­chen „Ver­eng­te Fahr­bahn“ angeordnet.

1 Antwort

  1. Hoffmann Willi sagt:

    Durch Tem­po 30 wird die Eng­stel­le nicht brei­ter, und die LKW wer­den nicht kleiner.
    Wir benö­ti­gen Eine Umge­hung für Bau­nach. Alle wis­sen es, kei­ner macht etwas!