Stadt Bay­reuth: Geän­der­te Hand­ha­bung der Ord­nung und des Hausrechts

2. Bür­ger­mei­ster Andre­as Zip­pel hat fol­gen­de Anord­nun­gen zu Ände­run­gen des Haus­rechts und der Anpas­sun­gen in der Aus­übung der Sit­zungs­ord­nung in Gre­mi­en ab dem 03.04.2022 getroffen.

Es gilt für alle an den Gre­mi­en­sit­zun­gen Teil­neh­men­den (STRM, Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter, Besu­cher, Pres­se, ande­re Externe):

  • Mas­ken­pflicht (FFP2) ab dem Betre­ten des Gebäu­des und wäh­rend der Sitzungen.
  • Kei­ne Kontaktnachverfolgung.
  • Die fest­ge­leg­te Sitz­ord­nung ist ein­zu­hal­ten und wird dokumentiert.
  • Der Min­dest­ab­stand von 1,5 m zu allen Sei­ten ist im Besu­cher­be­reich unbe­dingt einzuhalten.
  • Die Mög­lich­keit zur Hand­des­in­fek­ti­on ist im Ein­gangs­be­reich des Sitzungssaals/​des Atri­ums und in den Sani­tär­räu­men gegeben.
  • Das Mobi­li­ar ist desinfiziert.
  • Es kom­men Instru­men­te zur Über­wa­chung einer aus­rei­chen­den Lüf­tung (CO2-Ampeln) zum Ein­satz. Die Mess­wer­te wer­den im Gerät aufgezeichnet.

Es ent­fällt damit die Zugangs­be­schrän­kung 3G und der Nach­weis eines tages­ak­tu­ell nega­ti­ven POC-Schnelltests.

Coro­na-Regeln Hausrecht