Stadt Bayreuth: Geänderte Handhabung der Ordnung und des Hausrechts
2. Bürgermeister Andreas Zippel hat folgende Anordnungen zu Änderungen des Hausrechts und der Anpassungen in der Ausübung der Sitzungsordnung in Gremien ab dem 03.04.2022 getroffen.
Es gilt für alle an den Gremiensitzungen Teilnehmenden (STRM, Verwaltungsmitarbeiter, Besucher, Presse, andere Externe):
- Maskenpflicht (FFP2) ab dem Betreten des Gebäudes und während der Sitzungen.
- Keine Kontaktnachverfolgung.
- Die festgelegte Sitzordnung ist einzuhalten und wird dokumentiert.
- Der Mindestabstand von 1,5 m zu allen Seiten ist im Besucherbereich unbedingt einzuhalten.
- Die Möglichkeit zur Handdesinfektion ist im Eingangsbereich des Sitzungssaals/des Atriums und in den Sanitärräumen gegeben.
- Das Mobiliar ist desinfiziert.
- Es kommen Instrumente zur Überwachung einer ausreichenden Lüftung (CO2-Ampeln) zum Einsatz. Die Messwerte werden im Gerät aufgezeichnet.
Es entfällt damit die Zugangsbeschränkung 3G und der Nachweis eines tagesaktuell negativen POC-Schnelltests.
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