Sel­ber Wöl­fe: Vor­ver­kauf für Spiel 6 in der NETZSCH-Are­na gestartet

Fans in der NETZSCH-Arena. Bild: Mario Wiedel
Fans in der NETZSCH-Arena. Bild: Mario Wiedel

Nach dem gest­ri­gen Seri­en­aus­gleich unse­rer Sel­ber Wöl­fe fin­det am Sonn­tag Spiel 6 sicher statt

Was für eine packen­de Play­down-Serie zwi­schen unse­ren Sel­ber Wöl­fen und den Bay­reuth Tigers! Nach dem gest­ri­gen Heim­sieg unse­rer Jungs steht fest: Die Serie geht über min­de­stens sechs Spie­le. Der Vor­ver­kauf für das näch­ste Heim­spiel unse­rer Wöl­fe in der NETZSCH-Are­na am Sonn­tag, 27.03.2022 um 17:00 Uhr ist bereits gestar­tet. Die NETZSCH-Are­na darf wie­der voll aus­ge­la­stet wer­den. Auch der Aus­schank von Bier­spe­zia­li­tä­ten der Lang Bräu läuft wie­der. Selbst­ver­ständ­lich sind alle Sai­son- und VIP-Kar­ten wei­ter gültig.

Die übri­gen Steh- und Sitz­plät­ze gehen als Tages­kar­ten in den frei­en Ver­kauf. Tages­kar­ten sind online unter https://​ver​selb​.reser​vix​.de/​e​v​e​nts sowie bei Ede­ka Egert in Selb am Vor­werk erhält­lich. Zudem wird auch die Abend­kas­se – sofern noch Tickets ver­füg­bar sind – öffnen.

Für die Fans der Bay­reuth Tigers gibt es ein spe­zi­el­les Kar­ten­kon­tin­gent mit Steh- und Sitz­plät­zen, wel­ches über den Gast-Club zur Ver­fü­gung gestellt wird. Zugangs- und Hygie­ne­re­geln Es gilt die 2G-Regel. Dies bedeu­tet, Zugang zur NETZSCH-Are­na erhal­ten alle, die entweder

  • einen 2G-Nach­weis vor­wei­sen (min­de­stens dop­pelt geimpft oder geimpft und genesen)
  • Kin­dern unter 6 Jah­ren kön­nen wir kei­nen frei­en Ein­tritt gewäh­ren. Es muss ein Ticket gekauft wer­den, ein Impf- oder Test­nach­weis ist jedoch nicht erforderlich.
  • Kin­der zwi­schen 6 und 13 Jah­ren erhal­ten auch ohne Imp­fung Zutritt.
  • Jugend­li­che zwi­schen 14 und 17 Jah­ren müs­sen die 2G-Regel wie Erwach­se­ne erfül­len, Aus­nah­me: Min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßig in der Schu­le gete­stet wer­den, müs­sen neben der Ein­tritts­kar­te ledig­lich einen Schü­ler­aus­weis als Test­nach­weis vor­le­gen. Eine Imp­fung ist nicht erforderlich.
  • Es gilt FFP2-Mas­ken­pflicht auch am Platz. Die­se darf nur zum Ver­zehr von Spei­sen und Geträn­ken abge­nom­men werden.
  • Spei­sen und Geträn­ke, auch alko­ho­li­sche, wer­den verkauft.

Bei der Ein­lass­kon­trol­le sind fol­gen­de Doku­men­te vorzuzeigen:

  • Ein­tritts­kar­te
  • 2G-Nach­weis (Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis bzw. Schü­ler­aus­weis bei Minderjährigen)
  • amt­li­ches Aus­weis­do­ku­ment (Per­so­nal­aus­weis, Füh­rer­schein etc.)