Wie­der Stör­che in Bayreuth

Weißstorch
Weißstorch

Auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth hat sich ein Stor­chen­paar eingefunden

Auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth hat sich wie­der ein Stor­chen­paar ein­ge­fun­den. Der Er­halt und die Siche­rung des Lebens­rau­mes sind die wich­tig­sten Vor­aus­set­zun­gen für das Über­le­ben der Stör­che. Die Stadt­ver­wal­tung bit­tet auf die Vögel Rück­sicht zu neh­men und wäh­rend der Brut­zeit von Anfang April bis Ende August Stö­run­gen wie das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken oder Flü­ge mit einer Droh­ne in der Nähe von Stor­chen­hor­sten zu unterlassen.

Nach einem star­ken Rück­gang des Bestands Ende der 1970er Jah­re, hat sich die Popu­la­ti­on des Weiß­storchs in den letz­ten Jah­ren wie­der deut­lich erholt. Seit Jah­ren brü­tet ein Stor­chen­paar wie­der regel­mäßig in Ober­kon­ners­reuth. 2017 und 2018 flo­gen jeweils drei Jung­stör­che aus, in den dar­auf­fol­gen­den drei Jah­ren waren es sogar jeweils vier jun­ge Störche.

Den­noch gibt es vie­le Gefah­ren für den Weiß­storch. Vie­le der bei uns verun­glückten Stör­che kom­men durch Strom­schlag an den Frei­lei­tungs-Masten ums Leben. Auch die sich deut­lich ver­schlech­tern­den Ernäh­rungs­be­din­gun­gen set­zen der Popu­la­ti­on zu. Die Ent­wäs­se­rung von Feucht­wie­sen, die Besei­ti­gung von Tüm­peln oder Wie­sen­grä­ben und die Regu­lie­rung von Fluss­läu­fen sowie eine inten­si­ve Nut­zung von Grün­land schmä­lern das Futterangebot.

Neue Gefah­ren sind erst in den letz­ten Jah­ren hin­zu­ge­kom­men, näm­lich zum einen das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe der Hor­ste, zum ande­ren der Flug mit Droh­nen über dem Horst. Ein Feuer­werk in unmit­tel­ba­rer Umge­bung des Stor­chen­hor­stes kann dazu füh­ren, dass die Alt­vö­gel panik­ar­tig das Gele­ge oder die Jung­vö­gel ver­las­sen. Die Gele­ge küh­len aus und ster­ben ab, die Jung­vö­gel ver­hun­gern oder wer­den von Greif­vö­geln geschla­gen. Eine ähn­li­che Stö­rung und Flucht­re­ak­ti­on kann der Flug einer Droh­ne über dem Nest auslösen.

Im Inter­es­se des Schut­zes des Weiß­storchs soll­te des­halb das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe von Stor­chen­hor­sten wäh­rend der Brut­zeit von Anfang April bis Ende August unter­las­sen wer­den. Soll­te auf ein Feu­er­werk nicht ver­zich­tet wer­den kön­nen, ist ein aus­rei­chen­der Abstand zu den Stor­chen­hor­sten ein­zu­hal­ten. Je nach Lage des Hor­stes und der Höhe und Inten­si­tät des Feu­er­werks soll­te der Abstand min­de­stens 600 Meter betragen.

Die erheb­li­che Stö­rung von Weiß­stör­chen wäh­rend der Brut­zeit stellt einen Ver­stoß gegen das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz dar und kann mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den. Unab­hän­gig hier­von sind Feu­er­wer­ke außer­halb der Jah­res­wen­de ohne­hin beim Gewerbeaufsichts­amt anzu­zei­gen bezie­hungs­wei­se bedür­fen der Geneh­mi­gung durch das Amt für öffent­li­che Ord­nung, Brand- und Kata­stro­phen­schutz der Stadt Bayreuth.