Land­rats­amt Forch­heim: Das Gesund­heits­amt informiert

Logo Landkreis Forchheim

Das Gesund­heits­amt des Land­rats­am­tes Forch­heim möch­te alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Land­kreis bit­ten, die auf unse­rer Web­sei­te zur Ver­fü­gung gestell­ten Hilfs­ma­te­ria­li­en zur Beant­wor­tung even­tu­ell auf­tre­ten­der Fra­gen im Hin­blick auf Coro­na selbst­stän­dig nutzen.

Posi­ti­ver PCR-Test

Soll­ten Sie per PCR-Test posi­tiv auf SARS-CoV‑2 gete­stet wor­den sein, wird die­ser Befund auto­ma­tisch an das Gesund­heits­amt über­mit­telt. Ihnen wird in den dar­auf­fol­gen­den Tagen ein Schrei­ben per Post von uns zuge­sandt, das die wich­tig­sten Infor­ma­tio­nen bezüg­lich Ihrer Iso­la­ti­ons­zeit und den erfor­der­li­chen Ver­hal­tens­wei­sen ent­hält. Vor­ab kön­nen Sie sich bereits auf den ein­schlä­gi­gen Quel­len des Land­rats­am­tes Forch­heim (www​.lra​-fo​.de/​c​o​r​ona) sowie dem Baye­ri­schen Staat­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge (www​.stmgp​.bay​ern​.de) selbst­stän­dig infor­mie­ren. Für spe­zi­fi­sche Gesund­heits­fra­gen wen­den Sie sich bit­te an Ihren behan­deln­den Arzt oder den Ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst (Tel. 116 117). In medi­zi­ni­schen Not­fäl­len wen­den Sie sich bit­te direkt an den Ret­tungs­dienst unter der Tele­fon­num­mer 112.

Ver­hal­tens­wei­sen Kontaktpersonen

Für Ver­hal­tens­wei­sen rund um Kon­takt­per­so­nen, lesen Sie sich bit­te die Infor­ma­tio­nen und Fluss­dia­gram­me auf unse­rer Web­sei­te (www​.lra​-fo​.de/​c​o​r​ona) genau und sorg­fäl­tig durch.

Beschei­ni­gung

Soll­ten Sie eine Beschei­ni­gung über Ihren Iso­la­ti­ons­zeit­raum für Ihren Arbeit­ge­ber benö­ti­gen, erhal­ten Sie nur noch auf Antrag. Die­sen kön­nen Sie ganz unkom­pli­ziert unter www​.lra​-fo​.de/​B​e​s​c​h​e​i​n​i​g​ung anfor­dern, indem Sie im digi­ta­len Antrags­for­mu­lar Ihre per­sön­li­che Daten und ggf. Ihr nega­ti­ves Test­ergeb­nis zur Entiso­lie­rung über­mit­teln. Dies gilt auch für Infek­ti­on mit SARS-Cov2 aus der Ver­gan­gen­heit, für die Sie ent­ge­gen unse­rer ursprüng­li­chen Mit­tei­lung kei­ne auto­ma­ti­sche Beschei­ni­gung erhal­ten haben. Die Beschei­ni­gung wird Ihnen nach Antrag­stel­lung auf dem Post­weg übermitteln.

Die Kern­auf­ga­be des Gesund­heits­am­tes ist es, den Bevöl­ke­rungs­schutz aller Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu gewähr­lei­sten. Daher bit­ten wir Sie um Ver­ständ­nis, dass indi­vi­du­el­le Anfra­gen nicht beant­wor­tet wer­den können.

Für die kom­men­de tur­bu­len­te Zeit bit­ten wir Sie im Eigen­in­ter­es­se um die nöti­ge Vor­sicht und Umsicht zu Ihren Mit­men­schen und wün­schen Ihnen gute Gesundheit.