A70, Umbau der Ver­kehrs­füh­run­gen an der Anschluss­stel­le Thurnau-Ost

Nach­dem die Arbei­ten zur Tras­sen­ver­schie­bung der A70 aus dem Rutsch­hang­be­reich bei Thur­n­au nach der Win­ter­pau­se wie­der­auf­ge­nom­men wur­den, erfolgt als näch­ster Arbeits­schritt in der kom­men­den Woche der Umbau der Ver­kehrs­füh­run­gen an der Auto­bahn­an­schluss­stel­le Thur­n­au-Ost. Ins­be­son­de­re wer­den die Zu- und Abfahr­ten zur bzw. von der Auto­bahn ver­än­dert. Alle Fahr­be­zie­hun­gen blei­ben aller­dings offen.

Übersichtsskizze EO105

Über­sichts­skiz­ze EO105

Der Umbau der Ver­kehrs­füh­run­gen an der Auto­bahn­an­schluss­stel­le Thur­n­au-Ost ist not­wen­dig, um die Arbei­ten zur näch­sten Haupt­bau­pha­se der Tras­sen­ver­schie­bung aus­füh­ren zu kön­nen. In die­ser Bau­pha­se erfolgt im West­li­chen der Anschluss der Neu­bau­tra­sse an die Bestand­tra­sse in Fahrt­rich­tung Bam­berg. Die Bau­pha­se wird einen Zeit­raum von cir­ca fünf Mona­te in Anspruch nehmen.

Die Ver­kehrs­füh­rung der A70 im Bereich der Anschluss­stel­le wird in bei­de Fahrt­rich­tun­gen jeweils auf eine Fahr­spur redu­ziert ana­log der Ver­kehrs­füh­rung wie sie bereits am Bau­stel­le­nen­de in Rich­tung Bay­reuth vor­han­den ist.

Die Zu- und Abfahrt zur bzw. von der Auto­bahn­fahr­bahn Rich­tung Bam­berg wird vom Orts­kern Thur­n­au kom­mend auf der Nord­sei­te der BAB-Tras­se über einen pro­vi­so­ri­schen Strecken­ab­schnitt der Staat­stra­ße, den neu­en Kreis­ver­kehr, einen kur­zen Strecken­ab­schnitt auf der neu­en Auto­bahn­tras­se und über einen Abschnitt der Staats­stra­ße geführt.

Die Zu- und Abfahrt zur bzw. von der Auto­bahn­fahr­bahn Rich­tung Bay­reuth wir vom Orts­kern Thur­n­au kom­mend zunächst über die Kreis­stra­ße KU 17 Rich­tung Lim­mers­dorf auf die Süd­sei­te der BAB-Tras­se geführt und wei­ter über die Erschlie­ßungs­stra­ße „Am alten Säge­werk“ bis zu den Anschluss­ram­pen der BABBestandstrasse.

Eine Que­rung der BAB-Tras­se unmit­tel­bar im Anschluss­stel­len­be­reich ist nicht möglich.

Alle Fahr­be­zie­hun­gen im Anschluss­stel­len­be­reich ein­schließ­lich die Anbin­dun­gen der Staats‑, Kreis- und Ortstra­ßen blei­ben offen.

Die Anschluss­stel­le Thur­n­au-West ist von den Bau­stel­len­ver­kehrs­füh­run­gen nicht betroffen.