Land­kreis Lich­ten­fels: Hygie­ne­be­leh­rung nun online möglich

Für alle, die in der Gastro­no­mie Spei­sen zube­rei­ten und ver­tei­len / Land­rats­amt Lich­ten­fels bie­tet neu­es Schu­lungs-Ver­fah­ren an

Das Land­rats­amt Lich­ten­fels – Sach­ge­biet Gesund­heit – bie­tet Beleh­run­gen nach Para­graph 43 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) – all­ge­mein als „Gesund­heits­zeug­nis“ bezeich­net – an. Die­se Schu­lun­gen für das Lebens­mit­tel­ge­wer­be fan­den bis­her als Prä­senz­ver­an­stal­tung statt. Coro­nabe­dingt ist inzwi­schen ein alter­na­ti­ves Online-Ver­fah­ren ent­wickelt wor­den, das von den Schu­lungs­teil­neh­me­rin­nen und –teil­neh­mern ohne jeg­li­che Infek­ti­ons­ge­fähr­dung schnell, sicher und unkom­pli­ziert am Ort ihrer Wahl online absol­viert wer­den kann.

Für alle, die Spei­sen in gewerb­li­chen Rah­men zube­rei­ten und ver­tei­len, gilt, dass sie auf die Bestim­mun­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes ach­ten. Danach müs­sen sich Neu­be­schäf­tig­te die­ser soge­nann­ten Hygie­ne­be­leh­rung unterziehen.

„Unser Sach­ge­biet Gesund­heits­amt ist froh, die Hygie­ne­be­leh­rung ab sofort auf einer Inter­net-Platt­form anbie­ten zu kön­nen. Damit wer­den wir in vol­lem Umfang dem Anspruch der soge­nann­ten „Digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on“ gerecht“, unter­streicht Land­rat Chri­sti­an Meiß­ner. Über die­se Ver­fah­ren kön­nen Ter­mi­ne inner­halb der näch­sten Tage reser­viert wer­den. Die eigent­li­che Beleh­rung dau­ert rund 45 Minu­ten und wird in 16 Spra­chen ange­bo­ten. Sie schließt ab mit dem sofor­ti­gen Abruf des Schulungszertifikates.

Inter­es­sen­ten fin­den alle Infor­ma­tio­nen auf der Home­page unter Land­kreis Lich­ten­fels, Ober­fran­ken, Bay­ern | Infor­ma­tio­nen für die Bür­ger (lkr​-lif​.de)